Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 08.03.2018 zur Kenntnis und stellt dazu folgendes fest:
Infrastrukturelle Auflagen:
Eine Abstimmung mit der DB Netz AG bezüglich der geplanten Lärmschutzwand erfolgt durch den Erschließungsträger.
Die Versickerung von Dach- oder Oberflächenwasser erfolgt auf dem Planungsgelände.
Die weiteren Hinweise zu den erforderlichen Erschließungsarbeiten müssen vom Vorhabensträger in Abstimmung mit der DB AG beachtet werden.
Hinweise für Bauten nahe der Bahn:
Für die Erfüllung der Hinweise ist der Planungsträger verantwortlich.