Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 08.03.2018 zur Kenntnis und stellt dazu folgendes fest:

 

Infrastrukturelle Auflagen:

Eine Abstimmung mit der DB Netz AG bezüglich der geplanten Lärmschutzwand erfolgt durch den Erschließungsträger.

Die Versickerung von Dach- oder Oberflächenwasser erfolgt auf dem Planungsgelände.

Die weiteren Hinweise zu den erforderlichen Erschließungsarbeiten müssen vom Vorhabensträger in Abstimmung mit der DB AG beachtet werden.

 

Hinweise für Bauten nahe der Bahn:

Für die Erfüllung der Hinweise ist der Planungsträger verantwortlich.