Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle Altlasten des Landratsamtes Freising zur Kenntnis und stellt fest, dass zur vorgelegten Bauleitplanung keine Einwendungen vorgebracht wurden.

 

Die Grundstücke des Bebauungsplangebietes „Heilingbrunner Wiese“ sind nicht im Altlastenkataster des Landratsamtes Freising aufgeführt. Sofern im Rahmen von Baugrunduntersuchungen oder Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen feststellbar sind, ist unverzüglich das Landratsamt Freising – Sachgebiet 41 / Bodenschutz zu verständigen.