Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

Aufgrund der Stellungnahme der Fachstelle Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Freising vom 06.03.2018 wurde vom dem für die schalltechnische Untersuchung beauftragten Planungsbüro die in der Anlage beigefügte Erwiderung erarbeitet. Zu den Einwendungen des LRA FS ist daraus folgendes festzustellen:

 

An der im Bebauungsplan dargestellten Lärmschutzwand wird festgehalten, Maßnahmen zum Schallschutz aktiver und passiver Art sind nur innerhalb des Geltungsbereichs zulässig.

 

Die Lärmschutzwand ist beidseitig hochabsorbierend auszuführen, dies wurde in den Festsetzungen unter Punkt C.4.1 (aktiver Schallschutz) ergänzt.

 

Zur Sicherstellung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen wurde vom Vorhabensträger ein Erschütterungsgutachten beauftragt.

 

Die Hinweise zum passiven Schallschutz wurden in den textlichen Festsetzungen unter Punkt C.4.2 ergänzt.

 

Unter Punkt C.4 wurde redaktionell ergänzt, dass die genannten DIN-Normen bei der Stadt Moosburg eingesehen werden können.