Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle Ortsplanung des Landratsamtes Freising vom 06.03.2018 zur Kenntnis und stellt fest, dass zur vorgelegten Bauleitplanung keine Einwendungen vorgebracht wurden.

 

Die Empfehlungen wurden wie folgt berücksichtigt:

 

Grundflächenzahl oder Größe der Grundfläche:

Die maximal zulässige Grundflächenzahl wurde in der tabellarischen Übersicht ergänzt.

 

Bauart Parzellen 01 bis 06:

Die Fassadengestaltung der geplanten Häuser wurde vom Antragsteller überprüft, traufseitig sind im Obergeschoss keine Fensteröffnungen geplant. An der im Bebauungsplan festgesetzten Bauweise bzw. Wandhöhe wird festgehalten.

 

Begrenzung Baulinien und Baugrenzen:

Die geforderte Bemaßung wurde in der Plandarstellung ergänzt.

 

Geländeauffüllung:

In den textlichen Festsetzungen unter Punkt C 2.1.2 wurde eine zulässige Geländeauffüllung für Gefälleangleichungen in Höhe von max. 25 cm festgesetzt.