Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding vom 15.03.2018 zur Kenntnis und stellt fest, dass gegen die vorgelegten Planungen keine Einwendungen vorgebracht wurden.

 

Der Mindestabstand von Bäumen zu angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist bereits im Nachbarrecht in Bayern (AGBGB) geregelt.

 

Die Rückbauverpflichtung nach Beendigung der Nutzung als Sondergebiet ist in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans unter Punkt 0.1.4 sowie im Pachtvertrag des Betreibers mit der Grundstückseigentümerin geregelt.