Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, aufgrund § 2 Nr. 15 der Geschäftsordnung des Stadtrates in Verbindung mit § 3 der Zweckvereinbarung zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Verwaltungseinheiten im Landkreis, Herrn  Robert Kremer (Datenschutzbeauftragter der Kommunen des Landkreises Freising) nach Art. 37 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung der EU i.V.m. § 5 Bundesdatenschutzgesetz zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Moosburg a.d.Isar zu bestellen.

 

Die Aufgaben von Herrn Kremer ergeben sich aus der Zweckvereinbarung für die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Verwaltungseinheiten im Landkreis Freising in der Fassung März 2017, aus der Datenschutz-Grundverordnung der EU, des Bundesdatenschutzgesetzes, des Bayerischen Datenschutzgesetzes und weiterer einschlägiger Bestimmungen zum Datenschutz. Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7  DSGVO ist und bleibt die Stadt Moosburg a.d.Isar, vertreten durch die Erste Bürgermeisterin, Frau Anita Meinelt.

Die Aufgabe des Verantwortlichen, ein Verzeichnis der Verarbeitungen nach Art. 30 DSGVO zu führen, wird auf Wunsch und im Einvernehmen mit Herrn Kremer auf den  Datenschutzbeauftragten delegiert.

 

Der bisherige Datenschutzbeauftragte, Herr Aicke Morgenstern,  wird mit seinem Einverständnis von der bisherigen Aufgabe als Datenschutzbeauftragter der Stadt Moosburg a.d.Isar abberufen.