Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding vom 21.12.2017 zur Kenntnis und stellt fest, dass der geforderte Hinweis zur Duldung von unvermeidbaren Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen unter den Hinweisen zum Bebauungsplan (Pkt. C.9) aufgenommen ist.

Der Mindestabstand von Baumpflanzungen von 4 m entlang landwirtschaftlicher Flächen wird in der Erschließungsplanung berücksichtigt.