Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Sachgebiets Ortsplanung in der Abteilung 4 im Landratsamt Freising vom 20.12.2017 zur Kenntnis und stellt dazu folgendes fest:

 

Die Hinweise zur Reduzierung der Erschließungsstraßen wurden überprüft und größtenteils übernommen.

 

Für die Parzellen 6 bis 26 wurden Stellflächen für Müllbehälter in der Planung berücksichtigt.

 

Aufgrund der oben genannten Stellflächen zur Müllentsorgung können die Garagen/Carports Nr. 6 bis 11 bzw. 12 bis 17 nicht verschoben werden, an der Planung wird festgehalten.

 

Die Länge der Duplexparker im Bereich der Parzelle 1 wurde auf die zulässige Länge von 9 m Grenzbebauung gemäß BayBO reduziert, angrenzend sind nur noch Stellplätze zulässig.

 

Die Haustypen IV bis VI wurden zu einem Haustyp zusammengefasst.

 

Der Hinweis zum Freihalten der nördlichen Vorgärten von jeglicher Einfriedung bei den Parzellen 6 bis 26 wurde in den textlichen Festsetzungen aufgenommen.

 

Die Hinweise zur Abstandsflächenregelung gemäß BayBO wurden in den Festsetzungen aufgenommen.

 

Die äußere Gestaltung der Baukörper (Punkt B 5) wurden entsprechend den Vorschlägen des LRA FS näher definiert.

 

Die Festsetzung zu den Sichtflächen wurde ersatzlos gestrichen.