Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 BauGB sowie Art. 29 und 30 der

Bayer. Gemeindeordnung (GO) den Bebauungsplan Nr. 52 i.d.F. vom 29.01.2018 nebst der Begründung hierzu als Satzung.

 

Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt, den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen und die Träger öffentlicher Belange und die Privatpersonen, welche Bedenken und Anregungen im Verfahren vorbrachten, von den getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.