Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme von Herrn Anton Neumaier vom 14.01.2018 zur Kenntnis.
Der Stadtrat stellt fest, dass der von Herrn Neumaier favorisierte Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 26 m bis 28 m zur Anbindung des Neubaugebiets an die Staatsstraße vom Staatlichen Bauamt als derzeitigem Straßenbaulastträger abgelehnt wird.
Gemäß SR-Beschluss vom 11.12.17 ist die zum Bau eines Kreisverkehrs mit 28 m Außendurchmesser erforderliche Fläche im Bebauungsplan freigehalten.
Der Stadtrat beschließt, an der dargestellten Anbindung des Neubaugebiets mit Linksabbiegespuren festzuhalten. Ein Gutachten von Prof. Dr.-Ing. Kurzak bescheinigt dieser dann 4-armigen, unsignalisierten Kreuzung die zweitbeste Verkehrsqualität B.