Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 8

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt zum beantragten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Das beantragte Bauvorhaben hält die Vorgaben des § 34 BauGB vollumfänglich ein.

Der Bauausschuss weist darauf hin, dass der Carport mit der Nr. 6 nicht benutzbar auf dem Baugrundstück ist. Das Landratsamt wird gebeten die Stellplatzsituation auf dem Grundstück zu überprüfen.