Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

Beschluss:

Aufstellung Bebauungsplan:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising, Servicestelle München, vom 05.10.2017 zur Kenntnis und stellt zu den vorgebrachten Punkten folgendes fest.

zu Bauverbot:

eine Abstimmung der Straßenplanung ist bereits in mehreren Gesprächen erfolgt. Dabei war auch eine Ausnahmebefreiung von der Anbauverbotszone vom 20 m, gemessen vom Fahrbahnrand, thematisiert worden. Laut E-Mail vom 08.12.2016 vom Staatlichen Bauamt Freising wird eine Unterschreitung des 20 m – Anbauverbots in Aussicht gestellt, sofern ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Straßenrand gewährleistet wird. Dieser Sicherheitsabstand liegt gemäß der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising bei 11 m und wird ausschließlich für Hochbauten gewährt. Die Abstände der Gebäudekanten zum Fahrbahnrand wurden bereits im Bebauungsplan vermaßt und sind somit nachgewiesen. Eine Unterschreitung der 11 m liegt nicht vor, so dass die Voraussetzung für eine Ausnahmebefreiung vorliegen. Hinzu kommt die besondere Situation, dass die Abstufung der St 2085 zur Gemeindestraße bereits vorsehbar und konkret ist und ab dem Zeitpunkt der Abstufung die Anbauverbotszone wegfallen kann. Die Anbauverbotszone wird im Bebauungsplan dargestellt.

zu Erschließung:

Da die Erschließung der Grundstücke im Baugebiet nur über das untergeordnete Straßennetz vorzusehen ist, ist in die Satzung folgender Text zu übernehmen:

„Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den Grundstücken zur St 2085 sind nicht zulässig.“ Dies wurde in die textlichen Festsetzungen unter „B Ziffer 8. Erschließung“ bereits aufgenommen.

zu Neuanbindung:

Alternativ zur Ausbildung der Neuanbindung mit Abbiegespuren fordert das Staatliche Bauamt Freising den Bau eines Kreisverkehrs mit einem Außendurchmesser von rund 40 Metern. Dies entspricht nicht den Vorstellungen des Stadtrates, einen leistungsfähigen, möglichst flächenschonenden Kreisverkehr zu bauen. Der Stadtrat beschließt daher, den Bebauungsplan erneut zu ändern und die Neuanbindung mit Abbiegespuren im Bebauungsplan darzustellen. Die für einen KV mit 28 m Außendurchmesser erforderliche Fläche wird im Bebauungsplan freigehalten.

Die für die Neuanbindung notwendige Vereinbarung ist vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes von der Stadt Moosburg a. d. Isar beim Staatlichen Bauamt Freising zu beantragen.

Der Baubeginn kann erst bei Vorliegen einer rechtsgültigen Vereinbarung erfolgen. Außerdem ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen in Deutschland – ESAS“ durchzuführen. Es ist ein dafür entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro von der Stadt Moosburg a. d. Isar zu beauftragen.

Des Weiteren werden noch diverse Hinweise zur Kostenübernahme, sonstigen Regelungen und Pflichten aufgrund gesetzlicher Regelungen, die durch die Neuanbindung ausgelöst werden, vorgetragen. Diese sind zu beachten, haben jedoch keinen Einfluss auf die Bauleitplanung.