Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf des Bebauungsplans Nr.52 „WA Amperauen“ mit integriertem Grünordnungsplan sowie Begrünung vom 11.12.2017 zur Kenntnis.

Der Stadtrat beschließt, die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 erneut auszulegen.

Dabei bestimmt der Stadtrat, dass Stellungnahmen nur zur geänderten Anbindung des Baugebiets an die Staatsstraße St 2085 abgegeben werden können.

Nachdem diese Planungsvariante dem Entwurf des Bebauungsplans der Auslegung nach § 4 Abs. 1 BauGB entspricht, wird die Auslegung auf eine angemessene Dauer von drei Wochen beschränkt.

Durch die Änderung des Entwurfs werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, neben der Öffentlichkeit wird daher nur das Staatliche Bauamt Freising Servicestelle München als Träger öffentlicher Belange beteiligt.