Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss 1:

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB und § 11 BauNVO gemäß § 2 BauGB. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans erfolgt gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

 

Beschlossen:            Ja: 21  Nein: 0

 

Beschluss 2:

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Umsetzung sowie Ausführung des Vorhabens sichert. Die gesamten Planungskosten inkl. aller Nebenkosten für die Bauleitplanungen sind vom Bauwerber vollumfänglich zu tragen.