Nachtrag: 26.06.2017

Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 BauGB sowie Art. 29 und 30 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) die Feststellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Pfrombach“ i.d.F. vom 03.07.2017 nebst der Begründung hierzu sowie den Bebauungsplan Nr. 64 i.d.F. vom 03.07.2017 nebst der Begründung hierzu als Satzung.

 

Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung dem Landratsamt Freising zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung öffentlich bekannt zu geben, im Anschluss daran den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen und die Träger öffentlicher Belange und die Privatpersonen, welche Bedenken und Anregungen im Verfahren vorbrachten, von den getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.