Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserzweckverbands
Berglerner Gruppe vom 05.05.2017 zur Kenntnis.
Das angesprochene Überschwemmungsgebiet zwischen Troll und
Pfrombach berührt den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und des
Bebauungsplanes nicht, es liegt in einer Entfernung von mehr als 300 m. Der
angeführte § 78 WHG ist hier daher nicht einschlägig.
Eine Ergänzung oder Änderung der Flächennutzungsplanänderung
und des Bebauungsplanes ist daher nicht erforderlich.