Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserzweckverbands Berglerner Gruppe vom 05.05.2017 zur Kenntnis.

Das angesprochene Überschwemmungsgebiet zwischen Troll und Pfrombach berührt den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes nicht, es liegt in einer Entfernung von mehr als 300 m. Der angeführte § 78 WHG ist hier daher nicht einschlägig.

Eine Ergänzung oder Änderung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes ist daher nicht erforderlich.