Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding vom 12.05.2017 zur Kenntnis.

Der vom Amt geforderte Mindestabstand von 4 m von Baumpflanzungen zu landwirtschaftlichen Flächen ist ohnehin nach dem AGBGB einzuhalten, eine zusätzliche Sicherung im Bebauungsplan ist nicht erforderlich.