Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts
Freising vom 08.05.2017 zur Kenntnis.
Die Stellungnahme ist gleichlautend mit der Stellungnahme
des Staatlichen Bauamtes vom 23.09.2016. Diese wurde bereits im Rahmen der
Sitzung vom 12.12.2016 abgewogen. Hierzu haben sich keine neuen Erkenntnisse
ergeben.
Die Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan
enthalten bereits die geforderten Darstellungen bzw. Festsetzungen. Die Firma
ELA wurde über die Anforderungen des staatlichen Bauamtes an die Neuanbindung
informiert. Daher ist keine Änderung oder Ergänzung der
Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes erforderlich.