Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des SG Naturschutz im Landratsamt Freising vom 11.04.2017 zur Kenntnis.

Die nachfolgenden Aussagen und Bewertungen sind einer Stellungnahme der beauftragten

Planungsgruppe Strasser GmbH entnommen. Der Stadtrat stellt zu den vorgebrachten Punkten Folgendes fest:

 

1. FNP-Änderung

zu Ziff. 1: Die Darstellung im Flächennutzungsplan hinsichtlich des Löschteichs wird ergänzt hinsichtlich Wasserfläche und zu erhaltender Grünfläche. Die Darstellung des Eingriffes in den vorhandenen Straßenbaumbestand ist auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht flächenscharf möglich. Die Darstellung erfolgt auf Ebene des Bebauungsplanes.

 

zu Ziff. 2: Auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist nur zu prüfen, ob grundsätzliche artenschutzrechtliche Belange entgegen stehen. Diese Beurteilung ist im Rahmen des Umweltberichtes zur Begründung der Flächennutzungsplanänderung erfolgt. Eine Änderung der Planung ist daher nicht erforderlich.

 

2. B-Plan

zu Ziff. 1: In der SaP ist kein Wiederspruch enthalten. Die SaP kommt zum Ergebnis, dass im Eingriffsbereich keine Strukturen und Quartiere für Fledermäuse vorhanden sind. Im Untersuchungsraum außerhalb des Eingriffsbereichs liegen Quartiere vor. Zur Vermeidung von Interpretationsmöglichkeiten wird die SaP eindeutiger formuliert und der Umweltbericht ergänzt.

 

zu Ziff. 2: In der SaP ist dargelegt, dass an oder in den Gebäuden keine geeigneten Strukturen und Quartiere für Vögel oder Fledermäuse vorliegen. Aussagen zu den Abbruchzeiten sind daher nicht erforderlich.

 

zu Ziff. 3: Die festgesetzte Stellplatzfläche entspricht der bereits bestehenden versiegelten Stellplatzfläche. Der Abgrenzung liegt eine Vermessung vor Ort zu Grunde. Der zu erhaltende Gehölzrand wird davon nicht berührt. Eine Planänderung ist daher nicht veranlasst.

 

zu Ziff. 4: Die textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes setzen in Pkt. 18.1 die Anzahl der Bäume fest (10 Stück). Diese Festsetzung ist bindend. Im Planteil sind als Hinweis 8 Bäume als "vorgeschlagener Baumstandort" aufgenommen. Dies stellt keinen Widerspruch dar. Die exakte Darstellung (genaue Lage und Anzahl) der Bäume erfolgt im Rahmen der Objektplanung der Ausgleichsfläche und nicht dem Bebauungsplan. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

zu Ziff. 5: Die Kompensationsmaßnahme K01, gem. Ziff. 17.2 wird entlang des Pfrombaches umgesetzt. Im Planteil des Bebauungsplanes sind 15 Bäume als "Vorschlag Baumpflanzung" dargestellt und unter den Hinweisen als Planzeichen erläutert. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

zu Ziff. 6: In der Festsetzung 17.2 ist der Verweis auf die Ziffer 15.5 zu korrigieren auf die Ziffer 18.1

 

zu Ziff. 7: Der Umweltbericht wird auf Seite 39 in der Maßnahmenbeschreibung geändert: statt 6 Bäumen sind 5 Bäume aufzuführen.

 

zu Ziff. 8: Die SaP kommt zum Ergebnis, dass unter Einhaltung der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen keine Verbotstatbestände vorliegen. Eine Festsetzung "Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind zu unterlassen" ist nicht erforderlich.

 

zu Ziff. 9: Eingriffe in Biotopflächen sind durch das Naturschutzrecht (Bund, Land) grundsätzlich nicht verboten. Zusätzlich stellt der Umweltbericht dar, dass keine Eingriffe in Biotopflächen durch das städtebauliche Vorhaben zu erwarten sind. Eine Festsetzung "Eingriffe jeglicher Art in angrenzende Biotope sind zu unterlassen" ist nicht erforderlich.