Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des SG Naturschutz im Landratsamt Freising vom 11.04.2017 zur Kenntnis.
Die nachfolgenden Aussagen und Bewertungen sind einer Stellungnahme der beauftragten
Planungsgruppe Strasser GmbH entnommen. Der Stadtrat stellt zu den vorgebrachten Punkten Folgendes fest:
1. FNP-Änderung
zu Ziff. 1: Die Darstellung im Flächennutzungsplan hinsichtlich des
Löschteichs wird ergänzt hinsichtlich Wasserfläche und zu erhaltender
Grünfläche. Die Darstellung des Eingriffes in den vorhandenen
Straßenbaumbestand ist auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht flächenscharf
möglich. Die Darstellung erfolgt auf Ebene des Bebauungsplanes.
zu Ziff. 2: Auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist nur zu prüfen, ob
grundsätzliche artenschutzrechtliche Belange entgegen stehen. Diese Beurteilung
ist im Rahmen des Umweltberichtes zur Begründung der
Flächennutzungsplanänderung erfolgt. Eine Änderung der Planung ist daher nicht
erforderlich.
2. B-Plan
zu Ziff. 1: In der SaP ist kein Wiederspruch enthalten. Die SaP kommt zum
Ergebnis, dass im Eingriffsbereich keine Strukturen und Quartiere für
Fledermäuse vorhanden sind. Im Untersuchungsraum außerhalb des
Eingriffsbereichs liegen Quartiere vor. Zur Vermeidung von
Interpretationsmöglichkeiten wird die SaP eindeutiger formuliert und der
Umweltbericht ergänzt.
zu Ziff. 2: In der SaP ist dargelegt, dass an oder in den Gebäuden keine
geeigneten Strukturen und Quartiere für Vögel oder Fledermäuse vorliegen.
Aussagen zu den Abbruchzeiten sind daher nicht erforderlich.
zu Ziff. 3: Die festgesetzte Stellplatzfläche entspricht der bereits
bestehenden versiegelten Stellplatzfläche. Der Abgrenzung liegt eine Vermessung
vor Ort zu Grunde. Der zu erhaltende Gehölzrand wird davon nicht berührt. Eine
Planänderung ist daher nicht veranlasst.
zu Ziff. 4: Die textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes setzen in Pkt.
18.1 die Anzahl der Bäume fest (10 Stück). Diese Festsetzung ist bindend. Im
Planteil sind als Hinweis 8 Bäume als "vorgeschlagener Baumstandort"
aufgenommen. Dies stellt keinen Widerspruch dar. Die exakte Darstellung (genaue
Lage und Anzahl) der Bäume erfolgt im Rahmen der Objektplanung der
Ausgleichsfläche und nicht dem Bebauungsplan. Eine Planänderung ist nicht
veranlasst.
zu Ziff. 5: Die Kompensationsmaßnahme K01, gem. Ziff. 17.2 wird entlang des
Pfrombaches umgesetzt. Im Planteil des Bebauungsplanes sind 15 Bäume als
"Vorschlag Baumpflanzung" dargestellt und unter den Hinweisen als
Planzeichen erläutert. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
zu Ziff. 6: In der Festsetzung 17.2 ist der Verweis auf die Ziffer 15.5 zu
korrigieren auf die Ziffer 18.1
zu Ziff. 7: Der Umweltbericht wird auf Seite 39 in der
Maßnahmenbeschreibung geändert: statt 6 Bäumen sind 5 Bäume aufzuführen.
zu Ziff. 8: Die SaP kommt zum Ergebnis, dass unter Einhaltung der
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen keine Verbotstatbestände vorliegen.
Eine Festsetzung "Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind zu
unterlassen" ist nicht erforderlich.
zu Ziff. 9: Eingriffe in Biotopflächen sind durch das Naturschutzrecht (Bund, Land) grundsätzlich nicht verboten. Zusätzlich stellt der Umweltbericht dar, dass keine Eingriffe in Biotopflächen durch das städtebauliche Vorhaben zu erwarten sind. Eine Festsetzung "Eingriffe jeglicher Art in angrenzende Biotope sind zu unterlassen" ist nicht erforderlich.