Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des SG Altlasten im
Landratsamt Freising vom 20.04.2017 zur Kenntnis.
Über die dem Landratsamt bereits bekannten Gutachten hinaus
liegen keine weiteren Untersuchungen vor, aus diesen Untersuchungen ergibt sich
derzeit kein weiterer Handlungsbedarf.
Der Bebauungsplan enthält unter den Ziffern 9 und 10 bereits
Hinweise zum Umgang mit eventuellen Verunreinigungen.
Brandfälle aus der Vergangenheit sind nicht bekannt.
Der Stadtrat stellt fest, dass Änderungen oder Ergänzungen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes sind nicht erforderlich.