Beschluss:
Der Anregung zur
Errichtung eines Grünstreifens auf die gesamte Länge zwischen der Bebauung am
bestehenden Baugebiet und der neuen Bebauung
wird nicht nachgekommen (vgl. SR-Beschluss vom 14.03.2016). Es bleibt
bei der Grünfläche westlich der beiden Grundstücke Flur-Nr. 810/8 und Flur-Nr.
810/9. Entlang dieser Grundstücke ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt.
Bei den weiteren Grundstücken ist entsprechend dem Beschluss des Stadtrates
keine Grünfläche vorgesehen. Der Stadtrat hat jedoch beschlossen die geplanten
Gebäude bei den Parzellen 55 – 59 weiter von der bestehenden Altbebauung
abzurücken. Dies wurde in die Planung eingearbeitet.
Im Bebauungsplan
Amperauen sind 3 neue Kinderspielplätze vorgesehen sowie ein zentraler Platz
als Kommunikationszentrum.
Am Ende der
Amperwehrstraße wird die Anbindung zum neuen Baugebiet mit Sperrpfosten versehen,
so dass nur eine fußläufige Verbindung zwischen den beiden Baugebieten besteht.
Eine
verkehrsmäßige Erschließung mit ausreichenden Parkmöglichkeiten im neuen Baugebiet
ist in der vorgesehenen Planung gegeben.
Die Planung im
neuen Baugebiet wurde unter städtebaulichen Aspekten erarbeitet und sieht
angrenzend an die Bebauung der vorhandenen Amperwehrstraße Einfamilien- und
Doppelhäuser mit einer max. Wandhöhe von 6,50 m vor. Entlang der St 2085 sind
in Doppelreihe
5 Gebäudekomplexe
als Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Das vorgesehene
Baugebiet ist nicht als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Der Stadtrat stellt fest, dass weitere Ergänzungen bzw. Änderungen im Bebauungsplan aufgrund der Stellungnahme der Anwohner „Feldkirchner Au“ vom 10.03.2016 geprüft wurden, diesen jedoch nicht zugestimmt werden kann.