Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 9

Beschluss:

Der Anregung zur Errichtung eines Grünstreifens auf die gesamte Länge zwischen der Bebauung am bestehenden Baugebiet und der neuen Bebauung  wird nicht nachgekommen (vgl. SR-Beschluss vom 14.03.2016). Es bleibt bei der Grünfläche westlich der beiden Grundstücke Flur-Nr. 810/8 und Flur-Nr. 810/9. Entlang dieser Grundstücke ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Bei den weiteren Grundstücken ist entsprechend dem Beschluss des Stadtrates keine Grünfläche vorgesehen. Der Stadtrat hat jedoch beschlossen die geplanten Gebäude bei den Parzellen 55 – 59 weiter von der bestehenden Altbebauung abzurücken. Dies wurde in die Planung eingearbeitet.

 

Im Bebauungsplan Amperauen sind 3 neue Kinderspielplätze vorgesehen sowie ein zentraler Platz als Kommunikationszentrum.

 

Am Ende der Amperwehrstraße wird die Anbindung zum neuen Baugebiet mit Sperrpfosten versehen, so dass nur eine fußläufige Verbindung zwischen den beiden Baugebieten besteht.

 

Eine verkehrsmäßige Erschließung mit ausreichenden Parkmöglichkeiten im neuen Baugebiet ist in der vorgesehenen Planung gegeben.

 

Die Planung im neuen Baugebiet wurde unter städtebaulichen Aspekten erarbeitet und sieht angrenzend an die Bebauung der vorhandenen Amperwehrstraße Einfamilien- und Doppelhäuser mit einer max. Wandhöhe von 6,50 m vor. Entlang der St 2085 sind in Doppelreihe

5 Gebäudekomplexe als Mehrfamilienhäuser vorgesehen.

 

Das vorgesehene Baugebiet ist nicht als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass weitere Ergänzungen bzw. Änderungen im Bebauungsplan aufgrund der Stellungnahme der Anwohner „Feldkirchner Au“ vom 10.03.2016 geprüft wurden, diesen jedoch nicht zugestimmt werden kann.