Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme von Anton Neumaier vom 14.04.2017 zur Kenntnis.
Zunächst stellt der Stadtrat fest, dass Grundstücke und damit Eigentum des Einwendungsführers und somit dessen private Belange nicht betroffen sind.
Bei der Aussage
zu den Einwohnern muss auf Abs. 12. des Umweltberichts verwiesen werden.
Der Bebauungsplan
WA Amperauen ermöglicht insgesamt etwa 282 Wohneinheiten,
228 Wohneinheiten
entfallen dabei auf den Geschosswohnungsbau, 54 Wohneinheiten verbleiben für
Einzel-, Doppel- und Sonnenhäuser. Bei einer Belegungsdichte von 2 Personen je
Wohneinheit bei den Mehrfamilienhäusern und 3,5 Personen bei den restlichen
Bauformen wird durch den Bebauungsplan Wohnraum für ca. 645 Personen
geschaffen.
Die angesetzte
Belegungsdichte entspricht den Erfahrungswerten in vergleichbaren Neubaugebieten.
Die von Herrn Neumaier angesetzte Zahl von 3,5 Personen je Wohneinheit
entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten in den Wohnformen. Es ist
besonders darauf zu verweisen, dass 1/3 der Wohnungen entsprechend der BayBO barrierefrei
errichtet werden müssen. Dies begünstigt auch den Einzug von speziell älteren
Personen die gerade diese Wohnungen benötigen. Zusätzlich besteht im gesamten
Gebiet der Stadt Moosburg ein erheblicher Fehlbedarf an barrierefreien
Wohnungen, diese werden dringend benötigt. Bei der Belegung von barrierefreien
Wohnungen ist in der Regel von einer Belegungsdichte von 1 – 2 Personen je
Wohneinheit auszugehen. Somit ist für diesen Bereich der Ansatz von 2 Personen
je Wohneinheit sehr großzügig angesetzt. Dies dient gleichzeitig dem Ausgleich
der übrigen Wohnungen, in dem in die Wohnungen junge Familien mit Kindern
einziehen werden. Durch diese Mischung ergibt sich ein Schnitt von 2 Personen
über den gesamten Geschosswohnungsbau gerechnet.
In den Einzel-,
Doppel- und Sonnenhäusern sind je Wohneinheit 3,5 Personen als durchschnittliche
Belegungsdichte gerechnet, dies entspricht dem Erfahrungswert. Diese
Einfamilienhausgebäude werden überwiegend von jungen Familien bezogen, die im
Durchschnitt 1 – 2 Kinder haben.
Der von Herrn
Neumaier favorisierte Kreisverkehr zur Anbindung des Neubaugebiets an die
Staatstraße wird vom Staatlichen Bauamt als derzeitigem Straßenbaulastträger
abgelehnt, da der Abstand zum bestehenden Kreisverkehr zu gering ist und nicht
mit einer für Kreisverkehre günstigen, gelichmäßigen Verteilung der Verkehre
der einzelnen Anschlussäste zu rechnen ist.
Der Stadtrat hat
in der Sitzung vom 09.05.2016 beschlossen, zunächst planerisch an einem leistungsfähigen,
möglichst flächenschonenden Kreisverkehr festzuhalten und die dafür notwendigen
Flächen vorzuhalten. Bis zum eventuellen Bau wird die im Bebauungsplan
dargestellte Knotenausbildung umgesetzt. Der Stadtrat verweist in diesem
Zusammenhang auf die Verkehrsuntersuchung von Prof. Dr.-Ing. Kurzak vom
18.03.2105, die der geplanten Kreuzung die zweitbeste Verkehrsqualität B
bescheinigt.
Dennoch stellt
der Stadtrat fest, dass die Errichtung eines Kreisverkehrs wünschenswert sei,
die entsprechenden Flächen hierfür vorgehalten werden und die Verhandlungen mit
den Fachbehörden bzw. dem Straßenbauamt diesbezüglich weiter geführt werden
sollen.