Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 5

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme von Anton Neumaier vom 14.04.2017 zur Kenntnis.

Zunächst stellt der Stadtrat fest, dass Grundstücke und damit Eigentum des Einwendungsführers und somit dessen private Belange nicht betroffen sind.

Bei der Aussage zu den Einwohnern muss auf Abs. 12. des Umweltberichts verwiesen werden.

Der Bebauungsplan WA Amperauen ermöglicht insgesamt etwa 282 Wohneinheiten,

228 Wohneinheiten entfallen dabei auf den Geschosswohnungsbau, 54 Wohneinheiten verbleiben für Einzel-, Doppel- und Sonnenhäuser. Bei einer Belegungsdichte von 2 Personen je Wohneinheit bei den Mehrfamilienhäusern und 3,5 Personen bei den restlichen Bauformen wird durch den Bebauungsplan Wohnraum für ca. 645 Personen geschaffen.

Die angesetzte Belegungsdichte entspricht den Erfahrungswerten in vergleichbaren Neubaugebieten. Die von Herrn Neumaier angesetzte Zahl von 3,5 Personen je Wohneinheit entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten in den Wohnformen. Es ist besonders darauf zu verweisen, dass 1/3 der Wohnungen entsprechend der BayBO barrierefrei errichtet werden müssen. Dies begünstigt auch den Einzug von speziell älteren Personen die gerade diese Wohnungen benötigen. Zusätzlich besteht im gesamten Gebiet der Stadt Moosburg ein erheblicher Fehlbedarf an barrierefreien Wohnungen, diese werden dringend benötigt. Bei der Belegung von barrierefreien Wohnungen ist in der Regel von einer Belegungsdichte von 1 – 2 Personen je Wohneinheit auszugehen. Somit ist für diesen Bereich der Ansatz von 2 Personen je Wohneinheit sehr großzügig angesetzt. Dies dient gleichzeitig dem Ausgleich der übrigen Wohnungen, in dem in die Wohnungen junge Familien mit Kindern einziehen werden. Durch diese Mischung ergibt sich ein Schnitt von 2 Personen über den gesamten Geschosswohnungsbau gerechnet.

In den Einzel-, Doppel- und Sonnenhäusern sind je Wohneinheit 3,5 Personen als durchschnittliche Belegungsdichte gerechnet, dies entspricht dem Erfahrungswert. Diese Einfamilienhausgebäude werden überwiegend von jungen Familien bezogen, die im Durchschnitt 1 – 2 Kinder haben.

 

Der von Herrn Neumaier favorisierte Kreisverkehr zur Anbindung des Neubaugebiets an die Staatstraße wird vom Staatlichen Bauamt als derzeitigem Straßenbaulastträger abgelehnt, da der Abstand zum bestehenden Kreisverkehr zu gering ist und nicht mit einer für Kreisverkehre günstigen, gelichmäßigen Verteilung der Verkehre der einzelnen Anschlussäste zu rechnen ist.

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 09.05.2016 beschlossen, zunächst planerisch an einem leistungsfähigen, möglichst flächenschonenden Kreisverkehr festzuhalten und die dafür notwendigen Flächen vorzuhalten. Bis zum eventuellen Bau wird die im Bebauungsplan dargestellte Knotenausbildung umgesetzt. Der Stadtrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Verkehrsuntersuchung von Prof. Dr.-Ing. Kurzak vom 18.03.2105, die der geplanten Kreuzung die zweitbeste Verkehrsqualität B bescheinigt.

Dennoch stellt der Stadtrat fest, dass die Errichtung eines Kreisverkehrs wünschenswert sei, die entsprechenden Flächen hierfür vorgehalten werden und die Verhandlungen mit den Fachbehörden bzw. dem Straßenbauamt diesbezüglich weiter geführt werden sollen.