Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme von Franz Stein vom 13.04.2017 zur Kenntnis.

Zunächst stellt der Stadtrat fest, dass Grundstücke und damit Eigentum des Einwendungsführers und somit dessen private Belange nicht betroffen sind.

Die Entscheidung, bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen über ein Bauleitplanverfahren in ein Wohnbaugebiet umzuwandeln ist Ausfluss des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts und damit der gemeindlichen Planungshoheit.

Der Stadtrat stellt fest, dass das geplante Wohngebiet an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden wird und eine Prüfung ergeben hat, dass das anfallende Schmutzwasser über dieses abgeleitet werden kann. Das auf den Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser wird oberflächennah versickert. Das Niederschlagswasser der Erschließungsstraßen wird über Rigolen in den Untergrund unter Beachtung der einschlägigen Regelwerke eingeleitet. Darüber hinaus wurden und werden die Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Kanalnetz weiter vorangetrieben.

 

Bereits im Flächennutzungsplan ist die Erweiterung der Stadt im Bereich Amperauen mit Wohnbauflächen definiert, der Stadtrat hält an dieser Ausweisung fest. Bei der Planung des Baugebietes wurde auf eine äußerst wirtschaftliche Straßenerschließung geachtet, in dem grundsätzlich eine doppelhüftige Straßenerschließung geplant wurde. Mit der Mischung aus Geschosswohnungsbau und Einzelwohngebäuden sowie Doppelwohnhäusern ist eine wirtschaftliche und flächensparende Planung im Bebauungsplan entsprechend berücksichtigt.

 

Hinsichtlich der Aussage zur Hochwassergefährdung verweist der Stadtrat auf die Stellungahme des zuständigen Wasserwirtschaftsamts München, das keine Bedenken gegen die Ausweisung des Wohnbaugebiets vorgebracht hat.