Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme von Klaus Raith vom 07.04.2017 zur Kenntnis.
Zunächst stellt der Stadtrat fest, das Grundstücke und damit Eigentum des Einwendungsführers und somit dessen private Belange nicht betroffen sind.
Zu den Aussagen von Klaus Raith stellt der Stadtrat folgendes fest:
zu Punkt 1:
Verkehrserschließung
Die Erschließung
des Baugebietes erfolgt über die Hauptachse, die an die Thalbacher Straße bzw.
St 2085 angeschlossen werden soll. Die St 2085 wird später abgestuft zu einer
Gemeindestraße. Die vorgesehene Straßenbreite (entsprechend dem
Stadtratsbeschluss vom 14.03.2016) beträgt im Gesamten 11 m, d.h. 6 m
Fahrbahn, 2,50 m Grünstreifen, 2,50 m Fußweg. Entlang der
Haupterschließungsachse werden noch zusätzliche Parkbuchten mit angeordnet und
im Bereich des zentralen Platzes eine Mittelverkehrsinsel, so dass hier eine angemessene
Verkehrsführung und eine entsprechende Parkierung möglich ist.
Eine weitere
Erschließung des Baugebietes ist nicht vorgesehen, es ist lediglich eine Notverbindung
zwischen der Amperwehrstraße und dem neuen Baugebiet geplant. Diese
Notverbindung wird aber durch Sperrpfosten, die einen ständigen Verkehr
zwischen den Baugebieten verhindern sollen, gesperrt.
Der Feldweg im
Norden des Baugebietes ist nur als landwirtschaftlicher Verbindungsweg und als
Fuß- und Radweg vorgesehen.
Der Ausbau der
Kreuzung an der Thalbacher Straße zur St 2085 wird entsprechend den Regeln für
Verkehrsstraßenplanung ausgebaut. Die derzeitige Planung entspricht den Erfordernissen
des Verkehrs und ist auch ausreichend für die Anbindung und Erschließung des Baugebietes.
Hier sind zusätzliche Abbiegespuren vorgesehen. Es sind sowohl Rechts- wie
Linksabbiegespuren geplant. Die Planung ist bereits mit dem Straßenbauamt
abgestimmt.
Zudem bestätigt
eine Verkehrsuntersuchung von Prof. Dr.-Ing. Kurzak vom 18. März 2015, dass die
geplante Anbindung des Wohnbaugebiets an die Staatsstraße St 2085 als
unsignalisierte, 4-armige Kreuzung mit der zweitbesten Verkehrsqualität B
leistungsfähig ist.
Dennoch stellt
der Stadtrat fest, dass die Errichtung eines Kreisverkehrs wünschenswert sei,
die entsprechenden Flächen hierfür vorgehalten werden und die Verhandlungen mit
den Fachbehörden bzw. dem Straßenbauamt diesbezüglich weiter geführt werden
sollen.
zu Punkt 2:
Bodenschutzklausel
Die Ausweisung
des neuen Baugebietes entspricht dem Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in der
Stadt Moosburg und ist entsprechend den Zielen der Landesplanung aufgebaut mit einer angemessenen Verdichtung und
sparsamer Nutzung der vorhandenen Flächen. Einwendungen von der zuständigen
Fachbehörde wurden nicht vorgebracht.
zu Punkt 3:
Kosten der Erweiterung, Infrastruktur, Erschließung und Folgekosten
In dem Baugebiet
sind 5 Gebäudekomplexe für den Geschosswohnungsbau vorgesehen und 54 Gebäude
als Einzel- und Doppelhäuser geplant. Dies entspricht einem ausgewogenen Verhältnis
zwischen Geschosswohnung und Einzelwohngebäuden.
Die geplante
Gebäudestruktur von der Eigentumswohnung über Doppelhäuser zu Einzelhäusern und
Sonnenhäusern ergibt eine ausgewogene Mischung für die verschiedenen
Bevölkerungsschichten.
Die Infrastruktur
der Stadt Moosburg ist durch die Errichtung dieser Gebäude durchaus im Stande
diesen Einwohnerzuwachs aus dem Baugebiet zu verkraften.
Zudem befinden
sich in unmittelbarer Nähe ein Edeka-Verbrauchermarkt sowie ein
Netto-Discounter und ein REWE-Markt. Die Versorgung der zukünftigen Einwohner
ist somit gesichert.
zu Punkt 4:
Massive Wohnraumverdichtung
Die Planung des
Wohngebietes berücksichtigt, dass sowohl familien- und kinderfreundliche
Wohnungen geschaffen werden können, die aber auch gleichzeitig seniorengerecht
genutzt werden können und auch dieser Teil der Bevölkerung mit berücksichtigt
wird. Aus diesem Grund ist für seniorengerechte Wohnungen der
Geschosswohnungsbau mit geplant. Durch den Geschosswohnungsbau ist auch der
Bedarf für Familien mit Kindern sowie Einzelpersonen und seniorengerechten
Wohnungen berücksichtigt.
Durch die
Bayerische Bauordnung (BayBO) ist bereits vorgegeben, dass 1/3 der Wohnungen
barrierefrei zu errichten sind. Somit wird hier in diesem Neubaugebiet ein
Großteil an Wohnungen errichtet, die senioren- und behindertengerecht sind. Gerade
in diesem Sektor besteht ein erheblicher Mangel an Wohnraum.
zu Punkt 5:
Abwasserproblematik
Zur
Grundwasserproblematik sind ausreichende Untersuchungen und Bodengutachten erstellt
worden. Diesbezüglich wurde auch die Höhe des Grundwassers ermittelt. Die
Beseitigung des Schmutzwassers wird über die Kanalisation und im Anschluss an
die Kläranlage Moosburg geregelt. Das Niederschlagswasser wird über Rigolen in
den Untergrund versickert. Die Konzepte sind dem Wasserwirtschaftsamt vorgelegt
worden und entsprechend den Forderungen, die hier technisch notwendig sind,
angepasst. Die vom Büro ifb Eigenschenk erstellten Baugrunduntersuchungen mit
Angaben zur Versickerung bestätigen diese Aussagen.
zu Punkt 6:
Lärmimmissionen
Das Büro
BL-Consult Piening GmbH hat bereits ein umfangreiches schalltechnisches Gutachten
erstellt. Es dient dem Bebauungsplan als Grundlage und ist gleichzeitig
Bestandteil des Bebauungsplanes. Die neu zu errichtenden Gebäude sind unter
Beachtung der schalltechnischen Untersuchung der Büro BL-Consult Piening GmbH
zu errichten. Somit ist eine sachgerechte Abwägung der Belange des
Immissionsschutzes gegeben.
zu Punkt 7:
Massiver Eingriff für Mensch und Natur
Der Bebauungsplan
ist aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Moosburg entwickelt und
entspricht daher den Zielen der Landesplanung. Ein massiver Eingriff für Mensch
und Natur kann daher nicht erkannt werden.
zu Punkt 8:
Denkmalschutzrechtliche Bedenken
Nach den Angaben
des Bayerischen Landesamtes für
Denkmalpflege befindet sich im Nordosten des Grundstückes ein Bodendenkmal mit
der Denkmal-Nr. D-1-7537-0162. Dabei handelt es sich um eine Siedlung von vor-
oder frühgeschichtlicher Zeitstellung.
Mit dem Bay.
Landesamt für Denkmalpflege ist diesbezüglich bereits Kontakt aufgenommen
worden. Der Stadtrat verweist auf die bereits vorliegende
denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Erschließungsarbeiten vom 02.03.2017.
Der Stadtrat stellt fest, dass damit alle Anregungen und Bedenken, die von Herrn Klaus Raith vorgebracht wurden, behandelt und abgewogen wurden.