Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme von Klaus Raith vom 07.04.2017 zur Kenntnis.

Zunächst stellt der Stadtrat fest, das Grundstücke und damit Eigentum des Einwendungsführers und somit dessen private Belange nicht betroffen sind.

Zu den Aussagen von Klaus Raith stellt der Stadtrat folgendes fest:

 

zu Punkt 1: Verkehrserschließung

Die Erschließung des Baugebietes erfolgt über die Hauptachse, die an die Thalbacher Straße bzw. St 2085 angeschlossen werden soll. Die St 2085 wird später abgestuft zu einer Gemeindestraße. Die vorgesehene Straßenbreite (entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 14.03.2016) beträgt im Gesamten 11 m, d.h. 6 m Fahrbahn,   2,50 m Grünstreifen,  2,50 m Fußweg. Entlang der Haupterschließungsachse werden noch zusätzliche Parkbuchten mit angeordnet und im Bereich des zentralen Platzes eine Mittelverkehrsinsel, so dass hier eine angemessene Verkehrsführung und eine entsprechende Parkierung möglich ist.

 

Eine weitere Erschließung des Baugebietes ist nicht vorgesehen, es ist lediglich eine Notverbindung zwischen der Amperwehrstraße und dem neuen Baugebiet geplant. Diese Notverbindung wird aber durch Sperrpfosten, die einen ständigen Verkehr zwischen den Baugebieten verhindern sollen, gesperrt.

 

Der Feldweg im Norden des Baugebietes ist nur als landwirtschaftlicher Verbindungsweg und als Fuß- und Radweg vorgesehen.

 

Der Ausbau der Kreuzung an der Thalbacher Straße zur St 2085 wird entsprechend den Regeln für Verkehrsstraßenplanung ausgebaut. Die derzeitige Planung entspricht den Erfordernissen des Verkehrs und ist auch ausreichend für die Anbindung und Erschließung des Baugebietes. Hier sind zusätzliche Abbiegespuren vorgesehen. Es sind sowohl Rechts- wie Linksabbiegespuren geplant. Die Planung ist bereits mit dem Straßenbauamt abgestimmt. 

Zudem bestätigt eine Verkehrsuntersuchung von Prof. Dr.-Ing. Kurzak vom 18. März 2015, dass die geplante Anbindung des Wohnbaugebiets an die Staatsstraße St 2085 als unsignalisierte, 4-armige Kreuzung mit der zweitbesten Verkehrsqualität B leistungsfähig ist. 

Dennoch stellt der Stadtrat fest, dass die Errichtung eines Kreisverkehrs wünschenswert sei, die entsprechenden Flächen hierfür vorgehalten werden und die Verhandlungen mit den Fachbehörden bzw. dem Straßenbauamt diesbezüglich weiter geführt werden sollen.

 

zu Punkt 2: Bodenschutzklausel

Die Ausweisung des neuen Baugebietes entspricht dem Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in der Stadt Moosburg und ist entsprechend den Zielen der Landesplanung aufgebaut  mit einer angemessenen Verdichtung und sparsamer Nutzung der vorhandenen Flächen. Einwendungen von der zuständigen Fachbehörde wurden nicht vorgebracht.

 

 

zu Punkt 3: Kosten der Erweiterung, Infrastruktur, Erschließung und Folgekosten

In dem Baugebiet sind 5 Gebäudekomplexe für den Geschosswohnungsbau vorgesehen und 54 Gebäude als Einzel- und Doppelhäuser geplant. Dies entspricht einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Geschosswohnung und Einzelwohngebäuden.

Die geplante Gebäudestruktur von der Eigentumswohnung über Doppelhäuser zu Einzelhäusern und Sonnenhäusern ergibt eine ausgewogene Mischung für die verschiedenen Bevölkerungsschichten.

 

Die Infrastruktur der Stadt Moosburg ist durch die Errichtung dieser Gebäude durchaus im Stande diesen Einwohnerzuwachs aus dem Baugebiet zu verkraften.

 

Zudem befinden sich in unmittelbarer Nähe ein Edeka-Verbrauchermarkt sowie ein Netto-Discounter und ein REWE-Markt. Die Versorgung der zukünftigen Einwohner ist somit gesichert.

 

zu Punkt 4: Massive Wohnraumverdichtung

 

Die Planung des Wohngebietes berücksichtigt, dass sowohl familien- und kinderfreundliche Wohnungen geschaffen werden können, die aber auch gleichzeitig seniorengerecht genutzt werden können und auch dieser Teil der Bevölkerung mit berücksichtigt wird. Aus diesem Grund ist für seniorengerechte Wohnungen der Geschosswohnungsbau mit geplant. Durch den Geschosswohnungsbau ist auch der Bedarf für Familien mit Kindern sowie Einzelpersonen und seniorengerechten Wohnungen berücksichtigt.

Durch die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist bereits vorgegeben, dass 1/3 der Wohnungen barrierefrei zu errichten sind. Somit wird hier in diesem Neubaugebiet ein Großteil an Wohnungen errichtet, die senioren- und behindertengerecht sind. Gerade in diesem Sektor besteht ein erheblicher Mangel an Wohnraum.

 

zu Punkt 5: Abwasserproblematik

 

Zur Grundwasserproblematik sind ausreichende Untersuchungen und Bodengutachten erstellt worden. Diesbezüglich wurde auch die Höhe des Grundwassers ermittelt. Die Beseitigung des Schmutzwassers wird über die Kanalisation und im Anschluss an die Kläranlage Moosburg geregelt. Das Niederschlagswasser wird über Rigolen in den Untergrund versickert. Die Konzepte sind dem Wasserwirtschaftsamt vorgelegt worden und entsprechend den Forderungen, die hier technisch notwendig sind, angepasst. Die vom Büro ifb Eigenschenk erstellten Baugrunduntersuchungen mit Angaben zur Versickerung bestätigen diese Aussagen.   

 

zu Punkt 6: Lärmimmissionen

 

Das Büro BL-Consult Piening GmbH hat bereits ein umfangreiches schalltechnisches Gutachten erstellt. Es dient dem Bebauungsplan als Grundlage und ist gleichzeitig Bestandteil des Bebauungsplanes. Die neu zu errichtenden Gebäude sind unter Beachtung der schalltechnischen Untersuchung der Büro BL-Consult Piening GmbH zu errichten. Somit ist eine sachgerechte Abwägung der Belange des Immissionsschutzes gegeben.

 

zu Punkt 7: Massiver Eingriff für Mensch und Natur

 

Der Bebauungsplan ist aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Moosburg entwickelt und entspricht daher den Zielen der Landesplanung. Ein massiver Eingriff für Mensch und Natur kann daher nicht erkannt werden.

 

zu Punkt 8: Denkmalschutzrechtliche Bedenken

 

Nach den Angaben des Bayerischen Landesamtes  für Denkmalpflege befindet sich im Nordosten des Grundstückes ein Bodendenkmal mit der Denkmal-Nr. D-1-7537-0162. Dabei handelt es sich um eine Siedlung von vor- oder frühgeschichtlicher Zeitstellung.

Mit dem Bay. Landesamt für Denkmalpflege ist diesbezüglich bereits Kontakt aufgenommen worden. Der Stadtrat verweist auf die bereits vorliegende denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Erschließungsarbeiten vom 02.03.2017.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass damit alle Anregungen und Bedenken, die von Herrn Klaus Raith vorgebracht wurden, behandelt und abgewogen wurden.