Beschluss:
Aus Gründen der
sparsamen Energieverwendung und Verbrauches hat die Stadt Moosburg in
Abstimmung mit den Stadtwerken München ein Erschließungs- und Betriebskonzept
erarbeiten lassen. Dieses Erschließungs- und Betriebskonzept liegt dem Stadtrat
Moosburg zur Diskussion und Abstimmung vor.
zu 1.
Auswirkungen beim Bau:
Die Gebäude sind
nach dem derzeitigen Gesetzesstand nach der Energieversorgungsordnung 2016 zu
errichten. Es ist aber davon auszugehen, dass ein Großteil der Gebäude erst im
Jahr 2020 errichtet wird. Im Jahr 2020 tritt eine neue Energieeinsparungsverordnung
in Kraft. Diese wird dem Niedrigenergiehausstandard entsprechen.
Im Rahmen des
Umweltberichtes wird darauf verwiesen, dass für die Bebauung ressourcenschonende
Baumaterialien verwendet werden sollen.
zu 2.
Auswirkungen bei Betrieb:
Im Stadtrat
Moosburg liegt derzeit das Energiekonzept der Stadtwerke München zum Neubaugebiet
Amperauen mit 4 Variationsmöglichkeiten zur Diskussion vor. Auf den
Stadtratsbeschluss zu diesem wird verwiesen.
Die Ausführung
der Straßenbeleuchtung liegt allein im Entscheidungsbereich der Stadt Moosburg.
Geplant ist eine LED-Beleuchtung, über die Ausführung und Ausstattung
entscheidet der Stadtrat Moosburg. Eine Darstellung im Bebauungsplan ist nicht
erforderlich.
Für die Anbindung
des Baugebietes an das zukünftige Sondergebiet ist bereits ein Fußweg entlang
der St 2085 vorgesehen, der ebenfalls verbunden ist mit der inneren
Erschließung im südlichen Bereich der Parzelle 44, so dass ein zusätzlicher
Fußweg auf der westlichen Seite der Parzelle 44 nicht mehr als dringend
notwendig angesehen wird.
Über die
Flexibilität der einzelnen Wohnflächen kann im Bebauungsplan keine Aussage
getroffen werden, dies liegt im Entscheidungsbereich der einzelnen Bauträger.
Im Rahmen der einzelnen Grundstückverkäufe kann jedoch die
Klimaschutzmanagerin, Frau Melanie Falkenstein, im Rahmen der Beratung auf die
einzelnen Bauträger dahingehend Einfluss nehmen, dass die Wohnungen möglichst
flexibel errichtet werden.
zu 3.
Auswirkungen beim Betrieb (Energieerzeugung und Speicherung):
Hierzu wird auf
den Beschluss des Stadtrats zum Energiekonzept verwiesen.
zu 4. Sonstige
Anmerkungen:
Es ist davon
auszugehen, dass die Betreiber der Erdgasversorgung in dem Baugebiet keine
Erdgasleitungen verlegen werden.
Die Automobil-Elektromobilität
im Geschosswohnungsbau liegt allein in den Planungshänden der zukünftigen
Bauträger.
Das städtische
Förderprogramm liegt im Bereich des Stadtrates Moosburg und kann von diesem weiter
entwickelt werden.
Zum Thema dezentrale Trinkwarmwasserversorgung kann im Rahmen des Bebauungsplanes kein Einfluss genommen werden. Die Klimaschutzmanagerin kann die Bauträger jedoch darauf hinweisen, dass die Wohngebäude mit einer dezentralen Trinkwarmwasserversorgung ausgestattet werden könnten.