Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

Aus Gründen der sparsamen Energieverwendung und Verbrauches hat die Stadt Moosburg in Abstimmung mit den Stadtwerken München ein Erschließungs- und Betriebskonzept erarbeiten lassen. Dieses Erschließungs- und Betriebskonzept liegt dem Stadtrat Moosburg zur Diskussion und Abstimmung vor.

 

zu 1. Auswirkungen beim Bau:

Die Gebäude sind nach dem derzeitigen Gesetzesstand nach der Energieversorgungsordnung 2016 zu errichten. Es ist aber davon auszugehen, dass ein Großteil der Gebäude erst im Jahr 2020 errichtet wird. Im Jahr 2020 tritt eine neue Energieeinsparungsverordnung in Kraft. Diese wird dem Niedrigenergiehausstandard entsprechen.

 

Im Rahmen des Umweltberichtes wird darauf verwiesen, dass für die Bebauung ressourcenschonende Baumaterialien verwendet werden sollen.

 

zu 2. Auswirkungen bei Betrieb:

Im Stadtrat Moosburg liegt derzeit das Energiekonzept der Stadtwerke München zum Neubaugebiet Amperauen mit 4 Variationsmöglichkeiten zur Diskussion vor. Auf den Stadtratsbeschluss zu diesem wird verwiesen.

 

Die Ausführung der Straßenbeleuchtung liegt allein im Entscheidungsbereich der Stadt Moosburg. Geplant ist eine LED-Beleuchtung, über die Ausführung und Ausstattung entscheidet der Stadtrat Moosburg. Eine Darstellung im Bebauungsplan ist nicht erforderlich.

 

Für die Anbindung des Baugebietes an das zukünftige Sondergebiet ist bereits ein Fußweg entlang der St 2085 vorgesehen, der ebenfalls verbunden ist mit der inneren Erschließung im südlichen Bereich der Parzelle 44, so dass ein zusätzlicher Fußweg auf der westlichen Seite der Parzelle 44 nicht mehr als dringend notwendig angesehen wird.

 

Über die Flexibilität der einzelnen Wohnflächen kann im Bebauungsplan keine Aussage getroffen werden, dies liegt im Entscheidungsbereich der einzelnen Bauträger. Im Rahmen der einzelnen Grundstückverkäufe kann jedoch die Klimaschutzmanagerin, Frau Melanie Falkenstein, im Rahmen der Beratung auf die einzelnen Bauträger dahingehend Einfluss nehmen, dass die Wohnungen möglichst flexibel errichtet werden.

 

zu 3. Auswirkungen beim Betrieb (Energieerzeugung und Speicherung):

 

Hierzu wird auf den Beschluss des Stadtrats zum Energiekonzept verwiesen.

 

zu 4. Sonstige Anmerkungen:

 

Es ist davon auszugehen, dass die Betreiber der Erdgasversorgung in dem Baugebiet keine Erdgasleitungen verlegen werden.

 

Die Automobil-Elektromobilität im Geschosswohnungsbau liegt allein in den Planungshänden der zukünftigen Bauträger.

 

Das städtische Förderprogramm liegt im Bereich des Stadtrates Moosburg und kann von diesem weiter entwickelt werden.

 

Zum Thema dezentrale Trinkwarmwasserversorgung kann im Rahmen des Bebauungsplanes kein Einfluss genommen werden. Die Klimaschutzmanagerin kann die Bauträger jedoch darauf hinweisen, dass die Wohngebäude mit einer dezentralen Trinkwarmwasserversorgung ausgestattet werden könnten.