Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat weist darauf hin, dass zur Vermeidung von Konflikten infolge von Geruchs-, Staub-  und Lärmemissionen unter C Ziffer 7. bereits ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen wurde. Weiterhin stellt der Stadtrat fest, dass die Zugänglichkeit der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen durch die Planung nicht beeinträchtigt wird und deren Erreichbarkeit über das neue Baugebiet auch weiterhin gewährleistet sein wird.

Bezüglich der Baumpflanzungen an Grundstücksgrenzen teilt der Stadtrat mit, dass bei Baumpflanzungen grundsätzlich das Nachbarschaftsrecht zu beachten ist. In diesem Fall mit einem Mindestabstand von 4 m zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Dieser Abstand und die Feldzufahrten für die Landwirtschaft sind im Vorentwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 12.12.2016 bereits berücksichtigt.

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding vom 13.04.2017 zur Kenntnis. Die erteilten Anregungen sind im Bebauungsplanvorentwurf bereits verankert, so dass darüber hinausgehende Änderungen nicht veranlasst sind.