Beschluss:
Der Stadtrat weist darauf hin,
dass zur Vermeidung von Konflikten infolge von Geruchs-, Staub- und Lärmemissionen unter C Ziffer 7. bereits
ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen wurde. Weiterhin stellt der Stadtrat
fest, dass die Zugänglichkeit der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen
durch die Planung nicht beeinträchtigt wird und deren Erreichbarkeit über das
neue Baugebiet auch weiterhin gewährleistet sein wird.
Bezüglich der Baumpflanzungen an
Grundstücksgrenzen teilt der Stadtrat mit, dass bei Baumpflanzungen
grundsätzlich das Nachbarschaftsrecht zu beachten ist. In diesem Fall mit einem
Mindestabstand von 4 m zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Dieser
Abstand und die Feldzufahrten für die Landwirtschaft sind im Vorentwurf des
Bebauungsplanes i. d. F. vom 12.12.2016 bereits berücksichtigt.
Der Stadtrat nimmt die
Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding vom
13.04.2017 zur Kenntnis. Die erteilten Anregungen sind im Bebauungsplanvorentwurf
bereits verankert, so dass darüber hinausgehende Änderungen nicht veranlasst
sind.