Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die
Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom
18.04.2017 und die damit einhergehende Aussage, dass keine ortsplanerischen
oder städtebaulichen Einwendungen oder Hemmnisse gegen die Ausweisung des Geländes
als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO erkannt werden können, zur
Kenntnis. Vielmehr ist das zur Überplanung anstehende Gelände aufgrund seiner
räumlichen Lage wie seiner infrastrukturellen Erschließbarkeit für die
Ausweisung als Wohngebiet (WA) optimal geeignet. Demnach besteht von Seiten der
IHK für München und Oberbayern mit den dargelegten Planvorhaben vollumfänglich
Einverständnis.