Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 18.04.2017 und die damit einhergehende Aussage, dass keine ortsplanerischen oder städtebaulichen Einwendungen oder Hemmnisse gegen die Ausweisung des Geländes als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO erkannt werden können, zur Kenntnis. Vielmehr ist das zur Überplanung anstehende Gelände aufgrund seiner räumlichen Lage wie seiner infrastrukturellen Erschließbarkeit für die Ausweisung als Wohngebiet (WA) optimal geeignet. Demnach besteht von Seiten der IHK für München und Oberbayern mit den dargelegten Planvorhaben vollumfänglich Einverständnis.