Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 21.03.2017 zur Kenntnis und stellt zu den vorgebrachten Punkten folgendes fest:

 

Zu  Einwendungen bzgl. Baumpflanzungen

Hier ist darauf hinzuweisen, dass es bereits in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgegeben ist, dass bei Baumpflanzungen ein Abstand von 4 m zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen einzuhalten ist. Dies ist aus gesetzlicher Sicht ausreichend und ist  grundsätzlich von jedem Grundstückseigentümer einzuhalten, da dies im Art. 48 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Die Baumsymbole im Plan werden entsprechend angepasst.

 

Zu Lärm- Staub- und Geruchsimmissionen

Der Information bzgl. Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen aufgrund der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist bereits Rechnung getragen. Im Planentwurf ist unter „C. Hinweise durch Text“ aufgeführt:

 „Unvermeidbare Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen Flächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.“

 

Zu den Ausgleichsflächen für ökologische Zwecke:

Die Ausgleichsflächen der Stadt Moosburg werden im Bereich der Amperauen  zur Verfügung gestellt. Diese sind als Feuchtwiesen weiterhin zu pflegen. Neue Ackerflächen werden nicht als Ausgleichsfläche herangezogen.

Zur Erfüllung der artenschutzrechtlichen Anforderungen sind für gefährdete Vogelarten der Agrarlandschaft Blühstreifen auf der Ausgleichsfläche anzulegen (CEF-Maßnahme = vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität). Es sind Pflegemaßnahmen (jährliche Mahd) durchzuführen. Jedoch kann ein Samenflug von Wildpflanzen nicht gänzlich ausgeschlossen werden und ist zu akzeptieren. Biodiversität ist auch Ziel der Bayerischen Staatsregierung für die bäuerliche Landwirtschaft.