Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen
Bauernverbandes vom 21.03.2017 zur Kenntnis und stellt zu den vorgebrachten
Punkten folgendes fest:
Zu Einwendungen bzgl. Baumpflanzungen
Hier
ist darauf hinzuweisen, dass es bereits in den textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes vorgegeben ist, dass bei Baumpflanzungen ein Abstand von 4 m zu
den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen einzuhalten ist. Dies ist aus
gesetzlicher Sicht ausreichend und ist grundsätzlich von jedem Grundstückseigentümer
einzuhalten, da dies im Art. 48 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch geregelt ist. Die Baumsymbole im Plan werden entsprechend
angepasst.
Zu
Lärm- Staub- und Geruchsimmissionen
Der
Information bzgl. Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen aufgrund der angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen ist bereits Rechnung getragen. Im Planentwurf ist
unter „C. Hinweise durch Text“ aufgeführt:
„Unvermeidbare Lärm-, Staub- und
Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen
Flächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.“
Zu den
Ausgleichsflächen für ökologische Zwecke:
Die
Ausgleichsflächen der Stadt Moosburg werden im Bereich der Amperauen zur Verfügung gestellt. Diese sind als
Feuchtwiesen weiterhin zu pflegen. Neue Ackerflächen werden nicht als
Ausgleichsfläche herangezogen.
Zur
Erfüllung der artenschutzrechtlichen Anforderungen sind für gefährdete
Vogelarten der Agrarlandschaft Blühstreifen auf der Ausgleichsfläche anzulegen
(CEF-Maßnahme = vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der
kontinuierlichen ökologischen Funktionalität). Es sind Pflegemaßnahmen
(jährliche Mahd) durchzuführen. Jedoch kann ein Samenflug von Wildpflanzen
nicht gänzlich ausgeschlossen werden und ist zu akzeptieren. Biodiversität ist
auch Ziel der Bayerischen Staatsregierung für die bäuerliche Landwirtschaft.