Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 05.04.2017 zur Kenntnis.
Der Stadtrat stellt hierzu fest,
dass eine Umplanung zur Vermeidung von Bodeneingriffen, auch nicht in Teilen,
im Bereich des Bebauungsplanes „WA Amperauen“ ausgeschlossen ist, da es
keinerlei alternative Flächen zur Schaffung des dringend benötigten Wohnraumes
gibt. Dem Stadtrat ist das Vorhandensein des Bodendenkmals „D-1-7537-0162:
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeit“ bekannt und ist sich darüber im
Klaren, dass als Ersatzmaßnahme eine archäologische Ausgrabung durchzuführen
ist.
Der Stadtrat beschließt daher an
der Planung festzuhalten, da keine alternativen Standorte in dieser
Größenordnung zur Verfügung stehen und der enorme Siedlungsdruck aufgrund des
fehlenden Wohnraumes einen dringenden Handlungsbedarf auslöst. Ein Hinweis entsprechend
des Vorschlages des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege ist in den Bebauungsplan
unter C. Hinweise durch Text und in den Umweltbericht zu übernehmen sowie eine
lagegenaue Darstellung des Bodendenkmals in die Planzeichnung aufzunehmen.
Weitere Änderungen sind nicht veranlasst.
Der Stadtrat verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits vorliegende denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 DSchG in Verbindung mit Art. 15 DSchG für die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet „Amperauen“ vom 02.03.2017.