Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising vom 13.04.2017 zur Kenntnis und stellt fest, dass keine Einwendungen erhoben werden, wenn nachfolgend genannte Punkte beachtet werden. Das Staatliche Bauamt Freising – Servicestelle München teilt außerdem mit, dass im Planungsbereich derzeit keine eigenen Ausbauabsichten bestehen.
zu
Bauverbot:
Eine
Abstimmung der Straßenplanung ist bereits in mehreren Gesprächen erfolgt. Dabei
war auch eine Ausnahmebefreiung von der Anbauverbotszone von 20 m, gemessen vom
Fahrbahnrand, thematisiert worden. Laut E-Mail vom 08.12.2016 vom Staatlichen
Bauamt Freising wird eine Unterschreitung des 20 m – Anbauverbots in Aussicht
gestellt, sofern ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Straßenrand
gewährleistet wird. Dieser Sicherheitsabstand liegt gemäß der Stellungnahme des
Staatlichen Bauamtes Freising bei 11 m und wird ausschließlich für Hochbauten
gewährt. Die Abstände der Gebäudekanten zum Fahrbahnrand wurden bereits im
Bebauungsplan vermaßt und sind somit nachgewiesen. Eine Unterschreitung der 11
m liegt nicht vor, so dass die Voraussetzungen für eine Ausnahmebefreiung
vorliegen. Hinzu kommt die besondere Situation, dass die Abstufung der St 2085
zur Gemeindestraße bereits vorhersehbar und konkret ist und ab dem Zeitpunkt
der Abstufung die Anbauverbotszone wegfallen kann. Aus Sicht der Stadt Moosburg
ist die Darstellung der 20 m – Anbauverbotslinie im Bebauungsplan nicht
erforderlich.
zu
Erschließung:
Da die
Erschließung der Grundstücke im Baugebiet nur über das untergeordnete Straßennetz
vorzusehen ist, ist in die Satzung folgender Text zu übernehmen:
„Unmittelbare
Zugänge oder Zufahrten von den Grundstücken zur St 2085 sind nicht zulässig.“
zu
Neuanbindung:
Eine
Abstimmung über die geplante Neuanbindung ist bereits erfolgt. Von Seiten des
Staatlichen Bauamtes Freising besteht grundsätzlich Einverständnis mit der
Planung der Anbindung der neuen Erschließungsstraße an die St 2085. Die dafür
notwendige Vereinbarung sowie die Kostentragung sind vor Rechtsverbindlichkeit
des Bauleitplanes von der Stadt Moosburg a. d. Isar mit dem Staatlichen Bauamt
Freising abzuschließen.
Der
Baubeginn kann erst bei Vorliegen einer rechtsgültigen Vereinbarung erfolgen.
Außerdem ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das
Sicherheitsaudit von Straßen in Deutschland – ESAS“ durchzuführen. Es ist ein
dafür entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro von der Stadt Moosburg a. d.
Isar zu beauftragen.
Des
Weiteren werden noch diverse Hinweise zur Kostenübernahme, sonstigen Regelungen
und Pflichten aufgrund gesetzlicher Regelungen, die durch die Neuanbindung
ausgelöst werden, vorgetragen. Diese sind zu beachten, haben jedoch keinen
Einfluss auf die Bauleitplanung, so dass dadurch kein Änderungsbedarf entsteht.
zu
Sichtflächen:
Die
Darstellung der Sichtflächen ist dahingehend im Planteil zu korrigieren, als
dass das Sichtdreieck, welches die Sicht nach links darstellt, in der Mitte der
durchgehenden Fahrspur enden soll. Zur Freihaltung der Sichtflächen ist
folgender Text in die Satzung zum Bebauungsplan aufzunehmen:
„Innerhalb
der im Bebauungsplan gekennzeichneten Sichtflächen dürfen außer Zäunen neue
Hochbauten nicht errichtet werden; Wälle, Sichtschutzzäune, Anpflanzungen aller
Art und Zäune sowie Stapel, Haufen u.ä. mit dem Grundstück nicht fest
verbundene Gegenstände dürfen nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als
0,80 m über der Fahrbahnebene erheben.
Ebenso wenig dürfen dort genehmigungs- und
anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände gelagert oder
hingestellt werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die Dauer
der Bauzeit.“
Die unter „Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen“ getroffenen Aussagen nimmt der Stadtrat zur Kenntnis.