Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising vom 13.04.2017 zur Kenntnis und stellt fest, dass keine Einwendungen erhoben werden, wenn nachfolgend genannte Punkte beachtet werden. Das Staatliche Bauamt Freising – Servicestelle München teilt außerdem mit, dass im Planungsbereich derzeit keine eigenen Ausbauabsichten bestehen.

 

zu Bauverbot:

Eine Abstimmung der Straßenplanung ist bereits in mehreren Gesprächen erfolgt. Dabei war auch eine Ausnahmebefreiung von der Anbauverbotszone von 20 m, gemessen vom Fahrbahnrand, thematisiert worden. Laut E-Mail vom 08.12.2016 vom Staatlichen Bauamt Freising wird eine Unterschreitung des 20 m – Anbauverbots in Aussicht gestellt, sofern ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Straßenrand gewährleistet wird. Dieser Sicherheitsabstand liegt gemäß der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising bei 11 m und wird ausschließlich für Hochbauten gewährt. Die Abstände der Gebäudekanten zum Fahrbahnrand wurden bereits im Bebauungsplan vermaßt und sind somit nachgewiesen. Eine Unterschreitung der 11 m liegt nicht vor, so dass die Voraussetzungen für eine Ausnahmebefreiung vorliegen. Hinzu kommt die besondere Situation, dass die Abstufung der St 2085 zur Gemeindestraße bereits vorhersehbar und konkret ist und ab dem Zeitpunkt der Abstufung die Anbauverbotszone wegfallen kann. Aus Sicht der Stadt Moosburg ist die Darstellung der 20 m – Anbauverbotslinie im Bebauungsplan nicht erforderlich.

 

zu Erschließung:

Da die Erschließung der Grundstücke im Baugebiet nur über das untergeordnete Straßennetz vorzusehen ist, ist in die Satzung folgender Text zu übernehmen:

„Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den Grundstücken zur St 2085 sind nicht zulässig.“

 

zu Neuanbindung:

Eine Abstimmung über die geplante Neuanbindung ist bereits erfolgt. Von Seiten des Staatlichen Bauamtes Freising besteht grundsätzlich Einverständnis mit der Planung der Anbindung der neuen Erschließungsstraße an die St 2085. Die dafür notwendige Vereinbarung sowie die Kostentragung sind vor Rechtsverbindlichkeit des Bauleitplanes von der Stadt Moosburg a. d. Isar mit dem Staatlichen Bauamt Freising abzuschließen.

 

Der Baubeginn kann erst bei Vorliegen einer rechtsgültigen Vereinbarung erfolgen. Außerdem ist ein Sicherheitsaudit gemäß den „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen in Deutschland – ESAS“ durchzuführen. Es ist ein dafür entsprechend zertifiziertes Ingenieurbüro von der Stadt Moosburg a. d. Isar zu beauftragen.

 

Des Weiteren werden noch diverse Hinweise zur Kostenübernahme, sonstigen Regelungen und Pflichten aufgrund gesetzlicher Regelungen, die durch die Neuanbindung ausgelöst werden, vorgetragen. Diese sind zu beachten, haben jedoch keinen Einfluss auf die Bauleitplanung, so dass dadurch kein Änderungsbedarf entsteht.

 

zu Sichtflächen:

Die Darstellung der Sichtflächen ist dahingehend im Planteil zu korrigieren, als dass das Sichtdreieck, welches die Sicht nach links darstellt, in der Mitte der durchgehenden Fahrspur enden soll. Zur Freihaltung der Sichtflächen ist folgender Text in die Satzung zum Bebauungsplan aufzunehmen:

„Innerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten Sichtflächen dürfen außer Zäunen neue Hochbauten nicht errichtet werden; Wälle, Sichtschutzzäune, Anpflanzungen aller Art und Zäune sowie Stapel, Haufen u.ä. mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als 0,80 m über der Fahrbahnebene erheben.

 Ebenso wenig dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände gelagert oder hingestellt werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die Dauer der Bauzeit.“

 

Die unter „Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen“ getroffenen Aussagen nimmt der Stadtrat zur Kenntnis.