Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des SG Altlasten des Landratsamts Freising vom 21.03.2017 zur Kenntnis. Der Stadtrat verweist hier auf den geotechnischen Bericht der IFB Eigenschenk GmbH vom 30.10.2015. Im Zuge der durchgeführten Erkundungen wurden keine Hinweise auf Altlasten festgestellt.
Sollten wider Erwarten im Rahmen
von Baugrunduntersuchungen oder Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen festgestellt
werden, wird das Landratsamt Freising, Sachgebiet 41 – Bodenschutz –
unverzüglich verständigt. Die Prüfwerte der Bodenschutzverordnung für
Wohngebiete und ausgewiesene Kinderspielflächen werden eingehalten. Die Zusage
im Scoping-Termin am 19.01.2017, dass die Entsorgung des anfallenden
Aushubmaterials im Vorfeld abgeklärt wird und im Leistungsverzeichnis für die
Erschließungsarbeiten Berücksichtigung findet, hat weiterhin Bestand. Dies
wurde mit dem Fachplaner bereits abgestimmt.
Ein Änderungsbedarf der Planung entsteht dadurch nicht.