Beschluss 1:
Der Stadtrat stimmt dem Änderungsantrag von StR Wagner und StR Köhler zu.
Folgendem Passus ist im Betreibervertrag Rechnung zu tragen:
Die
Stromerzeugung der Kläranlage basiert auf der Verwertung von Co-Substraten
(Fettschlämme, Abfälle aus der Lebensmittelindustrie, Fremdklärschlämme...), ist also originär wirtschaftliches Handeln
und dem Wirtschaftsbetrieb zuzurechnen. Sofern der hierbei produzierte Strom
zur weiteren Verwendung im Hoheitsbetrieb genutzt wird, darf meines Erachtens
eine Verrechnung des transferierten Stroms nur zu Marktpreisen erfolgen. Jedes
Ergebnis aus der Stromproduktion, egal ob Gewinn oder Verlust ist dagegen, aus
den oben genannten Gründen dem Wirtschaftsbetrieb zuzurechnen.
Abgelehnt: Ja: 7 Nein:
13
Beschluss 2:
Der Stadtrat stimmt der Änderung des § 6 des Betreibervertrages zu.