Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beschluss:

Der BA erteilt zu der beantragten Außenbestuhlung das gemeindliche Einvernehmen.

Die Durchführung ist über die Sondernutzungssatzung zu regeln, wobei insbesondere auf die Verkehrssicherungspflicht hingewiesen wird. Außerdem ist bei einer Sanierung der Kirche bzw. des Johannesturms darauf zu achten, dass der entsprechende Platz für die auszuführenden Arbeiten zur Verfügung gestellt werden muss. Auf das Schreiben (E-mail vom 09.05.2017) der Katholischen Kirchenverwaltung wird verwiesen. Die Hinweise der Katholischen Kirchenverwaltung sind zu beachten.