Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die vorliegende Zweckvereinbarung in der Fassung vom März 2017 zur Kenntnis und stimmt dieser sowie der Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Verwaltungseinheiten im Landkreis Freising zu.
Ab dem Haushaltsjahr 2018 sind die Kosten verbindlich in den Haushalt einzustellen. Sollten im Haushaltsjahr 2017 noch anteilige Kosten anfallen, so werden hierfür außerplanmäßig Mittel bereitgestellt.