Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 3

Beschluss (Antrag StR Hilberg):

Der Stadtrat beschließt, die Anlage 1) zu § 2 Stellplatzbedarf bei Ziffer 1. Wohngebäude wie folgt anzupassen: „ Ab 4 Wohneinheiten sind 20 % der Stellplätze gemäß Ziffer 1.2) als Besucherstellplätze zusätzlich auszuweisen“.

 

Abgelehnt:     Ja: 5                Nein: 17

 

 

 

 

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Stellplatzsatzung mit den Anlagen 1 und 2 in der Fassung vom 03.04.2017 zur Kenntnis und beschließt diesen als Satzung.

Die bisherige Stellplatzsatzung in der Fassung vom 25.06.2015 tritt außer Kraft.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellplatzsatzung öffentlich bekannt zu machen.