Beschluss: Mehrfachbeschluss

Beschluss I:

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Eigentümer, deren Grundstücke sich im Umgriff des städtebaulichen Vorentwurfes des Bebauungsplanes Variante 7, Stand September 2016, befinden, schriftliche Kostenübernahmeerklärungen, für die zu erwartenden Planungskosten, leisteten.

 

Ergänzend hierzu beschließt der Stadtrat, dass noch vor Einleitung der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Grundstückseigentümer konkrete Städtebauliche Verträge gem. § 11 BauGB mit der Stadt Moosburg a.d. Isar abzuschließen haben. Die gesamten Planungskosten inkl. aller Nebenkosten für den Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht und ggfs. weitere erforderliche Gutachten sind vom Bauwerber vollumfänglich zu tragen und als Sicherung für die zu erwartenden Kosten, insbesondere der Erschließungskosten, sind vom Eigentümer unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaften zu erbringen. 

 

Beschlossen              Ja: 17  Nein: 1

 

StR Köhler hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

Beschluss II:

Der Stadtrat beschließt gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 422/7, 422/9, 422/10, 422/13, 1242, 1244, 1245, 1246, 1247, 1248, 1250, 1251, 1252, 1252/1, 1254, 1254/1 und Teilbereich Fl.Nr. 1282 (=Fischerstraße), alle Gemarkung Moosburg a.d. Isar, die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB und § 4 BauNVO.

 

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes besteht darin, eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet i.S. § 4 BauNVO rechtsverbindlich festzusetzen.

 

Beschlossen              Ja: 17  Nein: 1