Beschluss:
Von Seiten der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
besteht bezüglich des dargelegten Planvorhabens Einverständnis. Der Stadtrat
teilt die Aussage der IHK für München und Oberbayern, dass mit diesem
Planvorhaben der Standort für eine weitere gewerbliche Nutzung gesichert ist.
Die IHK für München und Oberbayern weist darauf hin, dass das Plankonzept mit
dem Unternehmen im Plangebiet abzustimmen ist. Der Stadtrat konkretisiert, dass
das Konzept durch die
Grundstückseigentümer entwickelt wurde, so dass die Anregung der Industrie-
und Handelskammer für München und Oberbayern bereits erfüllt ist.
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 09.09.2016 und die damit angegebene Aussage, dass die IHK für München und Oberbayern dem Planvorhaben zustimmt und weitere Anregungen oder Bedenken nicht vorgebracht werden, zur Kenntnis.