Beschluss:
Der Stadtrat
nimmt die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 23.08.2016 zur
Kenntnis und begrüßt die Feststellung, wonach die Planung den Erfordernissen
der Raumordnung nicht entgegensteht. Eine Änderung
oder Ergänzung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.