Beschluss:
Änderung Flächennutzungsplan:
Die Ausführungen des Amtes für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten beziehen sich auf Festsetzungsmöglichkeiten im
Rahmen des Bebauungsplanes und sind für die Flächennutzungsplanänderung nicht
relevant.
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten Erding vom 10.08.2016 zur Kenntnis. Aufgrund der Stellungnahme ist
keine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Aufstellung
Bebauungsplan:
Der Stadtrat stellt fest, dass zur Vermeidung von Konflikten
infolge von Geruchs-, Staub- und Lärmemissionen in den textlichen Festsetzungen
ein Hinweis verankert werden sollte. Bei Baumpflanzungen ist grundsätzlich das Nachbarschaftsrecht
zu beachten. In diesem Falle mit einem Mindestabstand von 4,0m. Dieser Abstand
und die Feldzufahrten für die Landwirtschaft sind in den Beispielskizzen
bereits berücksichtigt.
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten Erding vom 10.08.2016 zur Kenntnis. Im Bebauungsplan ist ein Hinweis
entsprechend des Vorschlages des Amtes
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding durch das Planungsbüro
zu ergänzen. Weitere Änderungen sind nicht veranlasst.