Beschluss:
Änderung Flächennutzungsplan:
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk AG vom 16.08.2016 zur Kenntnis.
Aufgrund der Stellungnahme sind keine Ergänzungen des Flächennutzungsplanes
erforderlich.
Aufstellung Bebauungsplan:
Die Ausführungen zur Stromversorgung seitens des
Bayernwerkes sind in der Begründung des Bebauungsplanes enthalten. Die
Anforderungen an die ggf. erforderliche Anpassung der Trafoleistung und der
Hinweis auf das Merkblatt zur Pflanzung von Bäumen und Sträuchern im Bereich
von Ver- und Entsorgungsanlagen betreffen nicht den Bebauungsplan, sondern sind
für spätere Baugenehmigungsverfahren relevant. Die Hinweise bezüglich der
Einholung von Spartenauskünften vor etwaigen Erdarbeiten und die Beachtung der gängigen
Unfallverhütungsvorschriften, werden durch den Stadtrat zur Kenntnis genommen.
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk AG vom 16.08.2016 zur Kenntnis.
Die Stellungnahme ist im Rahmen der Umsetzung zu berücksichtigen.