Beschluss:
Änderung Flächennutzungsplan:
Die nachfolgenden Aussagen und Bewertungen zu Ziffer
1 und 2 sind einer Stellungnahme der Planungsgruppe Strasser GmbH aus
Traunstein entnommen.
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Unteren
Naturschutzbehörde, Landratsamt Freising, vom 26.08.2016 zur Kenntnis und
stellt zu den vorgebrachten Punkten folgendes fest:
zu Ziffer
1
Auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der
fehlenden Detailschärfe eine Darstellung der zu erhaltenden Einzelbäume nicht
sinnvoll. Die Darstellung sollte auf Ebene des Bebauungsplanes erfolgen.
zu Ziffer
2
Die Straßenbäume, die aufgrund der Linksabbiegespur
entfallen sind bisher in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nicht
berücksichtigt. Dieser Punkt ist durch den Fachgutachter zu ergänzen. Zum
Zeitpunkt der Bestandsaufnahme der SaP war die Linksabbiegespur inkl. der groß
dimensionierten Sichtdreiecke noch nicht als Forderung des Staatlichen Bauamtes
bekannt und daher auch nicht berücksichtigt. Das Gleiche gilt für den
Gehölzbestand am Löschteich.
Die
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und der Umweltbericht der
Flächennutzungsplanänderung sind hinsichtlich des Gehölzbestandes, der entlang
der Linksabbiegespur und im Umfeld des Löschteiches entfällt, durch das
Planungsbüro zu ergänzen.
Aufstellung Bebauungsplan:
Die nachfolgenden Aussagen und Bewertungen zu Ziffer
1 bis 7 sind einer Stellungnahme der Planungsgruppe Strasser GmbH aus
Traunstein entnommen.
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Unteren
Naturschutzbehörde, Landratsamt Freising, vom 26.08.2016 zur Kenntnis und
stellt zu den vorgebrachten Punkten folgendes fest:
zu Ziffer 1
Die Straßenbäume, die aufgrund der Linksabbiegespur
entfallen sind bisher in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nicht
berücksichtigt. Dieser Punkt ist durch den Fachgutachter zu ergänzen. Zum
Zeitpunkt der Bestandsaufnahme der SaP war die Linksabbiegespur inkl. der groß
dimensionierten Sichtdreiecke noch nicht als Forderung des Staatlichen Bauamtes
bekannt und daher auch nicht berücksichtigt. Das Gleiche gilt für die
Entfernung der Gehölze um den Löschteich.
Die
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist hinsichtlich des Wegfalls der
Straßenbäume durch das Planungsbüro zu ergänzen. Ggf. erforderliche
Kompensationsmaßnahmen sind im Bebauungsplan aufzunehmen.
zu Ziffer 2
Im Umweltbericht ist eine Prinzip-Skizze enthalten,
die die Gestaltung der Ausgleichsfläche aufzeigt und 10 Bäume vorsieht. Die
Anzahl der zu pflanzenden Bäume ist in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
exakt zu quantifizieren um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Im Planteil des
Bebauungsplanes sind die Bäume in der Ausgleichsfläche als „vorgeschlagener
Baumstandort“ dargestellt und stellen demzufolge keine genaue Lage oder Anzahl
dar. Weiterhin sind die Straßenbäume die beseitigt werden müssen bereits im
Bebauungsplan lagegenau dargestellt.
In
den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Anzahl von 10 Bäumen
für die Ortsrandeingrünung durch das Planungsbüro aufzunehmen. Eine Änderung
des Planteils in Bezug auf die Anzahl der Bäume ist nicht erforderlich.
zu Ziffer 3
Im Umweltbericht ist der Bestand an Gehölzen bereits
mit einem Luftbildausschnitt dargestellt und im Text erläutert. Zur weiteren
Verdeutlichung kann der landschaftsbildprägende Baumbestand in einem Plan als
Anlage zum Umweltbericht mit Bewertung grafisch dargestellt werden.
Im
Umweltbericht ist der Baumbestand durch das Planungsbüro darzustellen und zu
bewerten. Eine Änderung des Planteils des Bebauungsplanes ist nicht veranlasst.
zu Ziffer 4
Im Rahmen des im März 2016 stattgefundenen
Scoping-Termines, an dem auch die Untere Naturschutzbehörde teilgenommen hat,
wurde sowohl vor Ort als auch bei der anschließenden Besprechung im Rathaus die
Fällung der Straßenbäume dargelegt. Die Sichtweise der Unteren
Naturschutzbehörde erscheint befremdend. Die Fällung der Straßenbäume infolge
der Straßenaufweitung ist eine zwingende Auflage des Staatlichen Bauamtes zur
Freihaltung der Sichtdreiecke. In der Planung ist die mögliche Minimierung
berücksichtigt, d.h. es werden nicht mehr Bäume beseitigt als erforderlich.
Eine Nachpflanzung eines gleichwertigen Ersatzes im Bereich der ST 2082 ist
nicht möglich. Die erforderlichen Flächen stehen nicht zur Verfügung oder
mögliche Flächen stehen im Bereich der Sichtdreiecke, die freizuhalten sind zur
Verfügung.
Eine
Eingriffsminimierung ist soweit als möglich erfolgt. Ein gleichwertiger Ersatz
der Bäume entlang der Staatsstraße ist nicht möglich.
zu
Ziffer 5
Die
Legende des Bebauungsplanes ist durch das Planungsbüro anzupassen. Es entfällt
das Planzeichen der Wasserfläche.
zu Ziffer 6
Der
Umweltbericht wird um eine Prinzip-Skizze „Durchgrünung von Stellplätzen“ und
die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden um den Punkt „Neue
Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen“ durch das
Planungsbüro ergänzt.
zu Ziffer 7
Die
gewünschten Minimierungsmaßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde können nicht
umgesetzt werden. In der Eingriffsbilanzierung wird daher der Ausgleichsfaktor
für die Versiegelung der neuen Erschließungsstraße von 0,3 auf 0,4
heraufgesetzt. Die zusätzliche Ausgleichsfläche ist durch das Planungsbüro in
der Maßnahmenbeschreibung des Umweltberichts aufzunehmen.
Die unter „Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen“
getroffenen Aussagen nimmt der Stadtrat zur Kenntnis und stellt nachfolgendes
fest:
Im Umweltbericht ist als Monitoring in den ersten 3
Jahren nach Fertigstellung der Ortsrandeingrünung eine jährliche Begehung
vorgesehen. Diese Festlegung entspricht den Standards in der
Landschaftsplanung. Diese Begehung sollte mit den Grundstückseigentümern, der
Stadt Moosburg und der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt und protokolliert
werden. Dies sollte zur Präzisierung in den Umweltbericht aufgenommen werden.
Der Umweltbericht wird zur Verdeutlichung des
Ablaufs des Monitorings redaktionell ergänzt.