Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Änderung Flächennutzungsplan:

Die nachfolgenden Aussagen und Bewertungen zu Ziffer 1 und 2 sind einer Stellungnahme der Planungsgruppe Strasser GmbH aus Traunstein entnommen.

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, Landratsamt Freising, vom 26.08.2016 zur Kenntnis und stellt zu den vorgebrachten Punkten folgendes fest:

 

zu Ziffer 1

Auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der fehlenden Detailschärfe eine Darstellung der zu erhaltenden Einzelbäume nicht sinnvoll. Die Darstellung sollte auf Ebene des Bebauungsplanes erfolgen.

 

zu Ziffer 2

Die Straßenbäume, die aufgrund der Linksabbiegespur entfallen sind bisher in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nicht berücksichtigt. Dieser Punkt ist durch den Fachgutachter zu ergänzen. Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme der SaP war die Linksabbiegespur inkl. der groß dimensionierten Sichtdreiecke noch nicht als Forderung des Staatlichen Bauamtes bekannt und daher auch nicht berücksichtigt. Das Gleiche gilt für den Gehölzbestand am Löschteich.

 

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und der Umweltbericht der Flächennutzungsplanänderung sind hinsichtlich des Gehölzbestandes, der entlang der Linksabbiegespur und im Umfeld des Löschteiches entfällt, durch das Planungsbüro zu ergänzen.

 

 

Aufstellung Bebauungsplan:

Die nachfolgenden Aussagen und Bewertungen zu Ziffer 1 bis 7 sind einer Stellungnahme der Planungsgruppe Strasser GmbH aus Traunstein entnommen.

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, Landratsamt Freising, vom 26.08.2016 zur Kenntnis und stellt zu den vorgebrachten Punkten folgendes fest:

 

zu Ziffer 1

Die Straßenbäume, die aufgrund der Linksabbiegespur entfallen sind bisher in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nicht berücksichtigt. Dieser Punkt ist durch den Fachgutachter zu ergänzen. Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme der SaP war die Linksabbiegespur inkl. der groß dimensionierten Sichtdreiecke noch nicht als Forderung des Staatlichen Bauamtes bekannt und daher auch nicht berücksichtigt. Das Gleiche gilt für die Entfernung der Gehölze um den Löschteich.

 

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist hinsichtlich des Wegfalls der Straßenbäume durch das Planungsbüro zu ergänzen. Ggf. erforderliche Kompensationsmaßnahmen sind im Bebauungsplan aufzunehmen.

 

zu Ziffer 2

Im Umweltbericht ist eine Prinzip-Skizze enthalten, die die Gestaltung der Ausgleichsfläche aufzeigt und 10 Bäume vorsieht. Die Anzahl der zu pflanzenden Bäume ist in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes exakt zu quantifizieren um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Im Planteil des Bebauungsplanes sind die Bäume in der Ausgleichsfläche als „vorgeschlagener Baumstandort“ dargestellt und stellen demzufolge keine genaue Lage oder Anzahl dar. Weiterhin sind die Straßenbäume die beseitigt werden müssen bereits im Bebauungsplan lagegenau dargestellt.

 

In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Anzahl von 10 Bäumen für die Ortsrandeingrünung durch das Planungsbüro aufzunehmen. Eine Änderung des Planteils in Bezug auf die Anzahl der Bäume ist nicht erforderlich.

 

zu Ziffer 3

Im Umweltbericht ist der Bestand an Gehölzen bereits mit einem Luftbildausschnitt dargestellt und im Text erläutert. Zur weiteren Verdeutlichung kann der landschaftsbildprägende Baumbestand in einem Plan als Anlage zum Umweltbericht mit Bewertung grafisch dargestellt werden.

 

Im Umweltbericht ist der Baumbestand durch das Planungsbüro darzustellen und zu bewerten. Eine Änderung des Planteils des Bebauungsplanes ist nicht veranlasst.

 

zu Ziffer 4

Im Rahmen des im März 2016 stattgefundenen Scoping-Termines, an dem auch die Untere Naturschutzbehörde teilgenommen hat, wurde sowohl vor Ort als auch bei der anschließenden Besprechung im Rathaus die Fällung der Straßenbäume dargelegt. Die Sichtweise der Unteren Naturschutzbehörde erscheint befremdend. Die Fällung der Straßenbäume infolge der Straßenaufweitung ist eine zwingende Auflage des Staatlichen Bauamtes zur Freihaltung der Sichtdreiecke. In der Planung ist die mögliche Minimierung berücksichtigt, d.h. es werden nicht mehr Bäume beseitigt als erforderlich. Eine Nachpflanzung eines gleichwertigen Ersatzes im Bereich der ST 2082 ist nicht möglich. Die erforderlichen Flächen stehen nicht zur Verfügung oder mögliche Flächen stehen im Bereich der Sichtdreiecke, die freizuhalten sind zur Verfügung.

 

Eine Eingriffsminimierung ist soweit als möglich erfolgt. Ein gleichwertiger Ersatz der Bäume entlang der Staatsstraße ist nicht möglich.

 

zu Ziffer 5

Die Legende des Bebauungsplanes ist durch das Planungsbüro anzupassen. Es entfällt das Planzeichen der Wasserfläche.

 

zu Ziffer 6

Der Umweltbericht wird um eine Prinzip-Skizze „Durchgrünung von Stellplätzen“ und die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden um den Punkt „Neue Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen“ durch das Planungsbüro ergänzt.

 

zu Ziffer 7

Die gewünschten Minimierungsmaßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde können nicht umgesetzt werden. In der Eingriffsbilanzierung wird daher der Ausgleichsfaktor für die Versiegelung der neuen Erschließungsstraße von 0,3 auf 0,4 heraufgesetzt. Die zusätzliche Ausgleichsfläche ist durch das Planungsbüro in der Maßnahmenbeschreibung des Umweltberichts aufzunehmen.

 

Die unter „Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen“ getroffenen Aussagen nimmt der Stadtrat zur Kenntnis und stellt nachfolgendes fest:

Im Umweltbericht ist als Monitoring in den ersten 3 Jahren nach Fertigstellung der Ortsrandeingrünung eine jährliche Begehung vorgesehen. Diese Festlegung entspricht den Standards in der Landschaftsplanung. Diese Begehung sollte mit den Grundstückseigentümern, der Stadt Moosburg und der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt und protokolliert werden. Dies sollte zur Präzisierung in den Umweltbericht aufgenommen werden.

 

Der Umweltbericht wird zur Verdeutlichung des Ablaufs des Monitorings redaktionell ergänzt.