Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Änderung Flächennutzungsplan:

Die Ausführungen zur Altlastenproblematik sind im Umweltbericht der Flächen-nutzungsplanänderung enthalten. Die Anforderungen an die abfallrechtliche Behandlung für den Fall, dass doch Bodenverunreinigungen festgestellt werden, betreffen nicht die Flächennutzungsplanänderung, sondern sind für den Bebauungsplan oder für spätere Genehmigungsverfahren relevant.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des SG 41 – Altlasten, Landratsamt Freising, vom 22.08.2016 zur Kenntnis. Der Umweltbericht enthält bereits entsprechende Ausführungen. Eine Ergänzung oder Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich. Die Stellungnahme wird den Bauwerbern zur Kenntnis gegeben.

 

Aufstellung Bebauungsplan:

Der Stadtrat stellt fest, dass der Sachverhalt „mögliche Altlasten“ bereits in der Abwägung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München behandelt wurde. Der Stadtrat schenkt den folgenden Hinweisen Beachtung. Altlastenverdächtige Verunreinigungen können grundsätzlich nicht vollständig ausgeschlossen werden. Falls Bodenverunreinigungen festgestellt werden sollten, ist dies der Fachstelle Altlasten unverzüglich zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Eine fachkundige Aushubüberwachung durch einen Sachverständigen ist dann erforderlich.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des SG 41 – Altlasten, Landratsamt Freising, vom 22.08.2016 zur Kenntnis. Im Bebauungsplan sind die Hinweise entsprechend den Vorschlägen des SG 41 – Altlasten durch das Planungsbüro zu ergänzen. Die Stellungnahme wird den Bauwerbern zur Kenntnis gegeben.