Beschluss:
Änderung
Flächennutzungsplan:
Die Ausführungen zur Altlastenproblematik sind im
Umweltbericht der Flächen-nutzungsplanänderung enthalten. Die Anforderungen an
die abfallrechtliche Behandlung für den Fall, dass doch Bodenverunreinigungen
festgestellt werden, betreffen nicht die Flächennutzungsplanänderung, sondern
sind für den Bebauungsplan oder für spätere Genehmigungsverfahren relevant.
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme des SG 41 – Altlasten, Landratsamt Freising,
vom 22.08.2016 zur Kenntnis. Der Umweltbericht enthält bereits entsprechende
Ausführungen. Eine Ergänzung oder Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher
nicht erforderlich. Die Stellungnahme wird den Bauwerbern zur Kenntnis gegeben.
Aufstellung Bebauungsplan:
Der Stadtrat stellt fest, dass der Sachverhalt
„mögliche Altlasten“ bereits in der Abwägung zur Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes München behandelt wurde. Der Stadtrat schenkt den folgenden
Hinweisen Beachtung. Altlastenverdächtige Verunreinigungen können grundsätzlich
nicht vollständig ausgeschlossen werden. Falls Bodenverunreinigungen
festgestellt werden sollten, ist dies der Fachstelle Altlasten unverzüglich zu
melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Eine fachkundige Aushubüberwachung
durch einen Sachverständigen ist dann erforderlich.
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des SG 41 – Altlasten, Landratsamt Freising, vom 22.08.2016 zur Kenntnis. Im Bebauungsplan sind die Hinweise entsprechend den Vorschlägen des SG 41 – Altlasten durch das Planungsbüro zu ergänzen. Die Stellungnahme wird den Bauwerbern zur Kenntnis gegeben.