Beschluss:
Änderung
Flächennutzungsplan:
Die Ausführungen zur Trinkwasserversorgung und
Abwasserentsorgung betreffen nicht die Flächennutzungsplanänderung, sondern
sind für den Bebauungsplan oder spätere Genehmigungsverfahren relevant.
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Gesundheitsamtes, Landratsamt Freising,
vom 09.08.2016 zur Kenntnis. Eine Ergänzung oder Änderung des
Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Aufstellung Bebauungsplan:
In der Begründung und im Umweltbericht zum
Bebauungsplan ist auf die Trinkwasserversorgung und die mögliche Bodenbelastung
bereits eingegangen worden. Der Stadtrat vergleicht hierzu auch die Abwägung
zur Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt München.
Die Stellungnahme des Gesundheitsamtes, Landratsamt Freising, vom 09.08.2016 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Sie ist im Laufe der Umsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Die Stellungnahme wird den Bauwerbern zur Kenntnis gegeben.