Beschluss:
Änderung Flächennutzungsplan:
Der Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung
enthält in den Ausführungen zum Schutzgut Boden bereits eine umfangreiche
Erläuterung zum Thema Altlasten und Altlastenuntersuchung. Eine Ergänzung ist
nicht erforderlich. Die weiteren Ausführungen zur Behandlung von möglicherweise
belastetem Bodenmaterial betreffen nicht die Flächennutzungsplanänderung,
sondern sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen.
Der Stadtrat
nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München vom 31.08.2016 zur
Kenntnis. Aufgrund der Stellungnahme ist keine
Ergänzung des Planes oder des Umweltberichtes erforderlich.
Aufstellung Bebauungsplan:
Das Wasserwirtschaftsamt bestätigt zunächst die
Richtigkeit der Einschätzung der maßgeblichen Gutachten zur Altlastenthematik.
Altlastenverdächtige Verunreinigungen können grundsätzlich nicht vollständig
ausgeschlossen werden. Die Bautätigkeiten insbesondere Abbrucharbeiten können
nur unter Beachtung der aktuellen abfallrechtlichen Anforderungen erfolgen.
Diese Hinweise im Bebauungsplan nach Vorgabe des Wasserwirtschaftsamtes betonen
diesen Sachverhalt nochmals. Der Stadtrat empfiehlt, eine baufachkundliche
Aushubüberwachung bei diesbezüglichen Aushubmaßnahmen heranzuziehen.
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München vom 31.08.2016 zur Kenntnis. Im Bebauungsplan sind diese Hinweise als Thema „Altlastenverdachtsfälle“ entsprechend den Vorschlägen des Wasserwirtschaftsamtes durch das Planungsbüro zu ergänzen.