Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Änderung Flächennutzungsplan:

Der Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung enthält in den Ausführungen zum Schutzgut Boden bereits eine umfangreiche Erläuterung zum Thema Altlasten und Altlastenuntersuchung. Eine Ergänzung ist nicht erforderlich. Die weiteren Ausführungen zur Behandlung von möglicherweise belastetem Bodenmaterial betreffen nicht die Flächennutzungsplanänderung, sondern sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München vom 31.08.2016 zur Kenntnis. Aufgrund der Stellungnahme ist keine Ergänzung des Planes oder des Umweltberichtes erforderlich.

 

Aufstellung Bebauungsplan:

Das Wasserwirtschaftsamt bestätigt zunächst die Richtigkeit der Einschätzung der maßgeblichen Gutachten zur Altlastenthematik. Altlastenverdächtige Verunreinigungen können grundsätzlich nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Bautätigkeiten insbesondere Abbrucharbeiten können nur unter Beachtung der aktuellen abfallrechtlichen Anforderungen erfolgen. Diese Hinweise im Bebauungsplan nach Vorgabe des Wasserwirtschaftsamtes betonen diesen Sachverhalt nochmals. Der Stadtrat empfiehlt, eine baufachkundliche Aushubüberwachung bei diesbezüglichen Aushubmaßnahmen heranzuziehen.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München vom 31.08.2016 zur Kenntnis. Im Bebauungsplan sind diese Hinweise als Thema „Altlastenverdachtsfälle“ entsprechend den Vorschlägen des Wasserwirtschaftsamtes durch das Planungsbüro zu ergänzen.