Beschluss:
Änderung Flächennutzungsplan:
Die Anregungen beziehen sich auf Darstellung des
Bebauungsplanes, der Flächennutzungsplan ist nicht berührt.
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Bodendenkmalpflege, vom 07.09.2016 und die damit verbundene Aussage, dass gegen die Planung kein Einwand besteht, zur Kenntnis. Aufgrund der Stellungnahme ist keine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Aufstellung Bebauungsplan:
Die textlichen Hinweise zur Denkmalpflege,
insbesondere zu Bodendenkmälern sind im Bebauungsplan als Hinweis bisher nicht
enthalten. Im Umweltbericht sind die Informationen des Denkmalviewers
eingeflossen. Diese enthalten keine Hinweise auf Boden- oder Baudenkmäler.
Der
Stadtrat verweist auf den Hinweis, dass eventuell zu Tage tretende
Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen.
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Bodendenkmalpflege, vom 07.09.2016 und die damit verbundene Aussage, dass gegen die Planung kein Einwand besteht, zur Kenntnis. Im Bebauungsplan ist ein entsprechender Hinweis gemäß den Vorschlägen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege durch das Planungsbüro zu ergänzen.