Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Änderung Flächennutzungsplan:

Der Stadtrat stellt fest, dass die Anregungen in der Stellungnahme sich überwiegend auf Darstellung des Bebauungsplanes beziehen, der Flächennutzungsplan ist nicht berührt. Die Anbauverbotszone ist bereits im Flächennutzungsplan dargestellt.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising vom 23.09.2016 zur Kenntnis. Die Stellungnahme erfordert keine Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Aufstellung Bebauungsplan:

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Staatlichen Bauamtes Freising keine Einwände erhoben werden, wenn die nachfolgend genannten Punkte beachtet werden. Das Staatliche Bauamt Freising teilt zudem mit, dass im Planungsbereich derzeit keine eigenen Ausbauabsichten bestehen.

 

Bauverbot

Die Bauverbotszone mit einer Tiefe von 20m ist im Bebauungsplan entsprechend den Angaben des Staatlichen Bauamtes bereits festgesetzt. Diesbezügliche Änderungen des Bebauungsplanes sind nicht veranlasst.

 

Erschließung

Die Ausführungen des Staatlichen Bauamtes zur Erschließung der Gewerbefläche über das untergeordnete Straßennetz sind zu beachten, d.h. eine zweite Erschließung über die Staatsstraße 2082 ist auszuschließen. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind entsprechend der Vorgabe des Staatlichen Bauamtes durch das Planungsbüro zu ergänzen.

 

Neuanbindung

Die Anforderung an die Neuanbindung wird zur Kenntnis genommen. Die dem Bebauungsplan zugrundeliegende Vorplanung für die Linksabbiegespur wurde bereits mit dem Staatlichen Bauamt Freising abgestimmt, so dass die planerischen Eckdaten und Anforderungen des Staatlichen Bauamtes bereits berücksichtigt wurden.

 

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising enthält neben den bautechnischen Anforderungen auch Angaben hinsichtlich der Kostenübernahme von Mehrkosten, Straßenunterhalt und Erneuerung. Die erforderlichen privatrechtlichen Regelungen betreffen nicht die Stadt Moosburg, sondern den Verursacher der Straßenaufweitung. Die Stellungnahme ist dem Bauwerbern zur Kenntnis zu geben und ist im Rahmen der weiteren Planung in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Freising zu berücksichtigen.

 

Sichtflächen

Die erforderlichen Sichtflächen sind entsprechend den Anforderungen des Staatlichen Bauamtes einschließlich der textlichen Festsetzung bereits im Bebauungsplan enthalten. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht veranlasst.

 

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen

Das Staatliche Bauamt Freising weist auf die von der Straße ausgehenden Emissionen hin. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Staatsstraße übernommen. Im Bebauungsplan ist ein diesbezüglicher Hinweis entsprechend dem Vorschlag des Staatlichen Bauamtes durch das Planungsbüro zu ergänzen.