Beschluss:
Änderung Flächennutzungsplan:
Der Stadtrat stellt fest, dass die Anregungen in der
Stellungnahme sich überwiegend auf Darstellung des Bebauungsplanes beziehen,
der Flächennutzungsplan ist nicht berührt. Die Anbauverbotszone ist bereits im Flächennutzungsplan
dargestellt.
Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising vom
23.09.2016 zur Kenntnis. Die Stellungnahme erfordert keine Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Aufstellung Bebauungsplan:
Der
Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Staatlichen Bauamtes Freising
keine Einwände erhoben werden, wenn die nachfolgend genannten Punkte beachtet
werden. Das Staatliche Bauamt Freising teilt zudem mit, dass im Planungsbereich
derzeit keine eigenen Ausbauabsichten bestehen.
Bauverbot
Die
Bauverbotszone mit einer Tiefe von 20m ist im Bebauungsplan entsprechend den
Angaben des Staatlichen Bauamtes bereits festgesetzt. Diesbezügliche Änderungen
des Bebauungsplanes sind nicht veranlasst.
Erschließung
Die
Ausführungen des Staatlichen Bauamtes zur Erschließung der Gewerbefläche über
das untergeordnete Straßennetz sind zu beachten, d.h. eine zweite Erschließung
über die Staatsstraße 2082 ist auszuschließen. Die textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes sind entsprechend der Vorgabe des Staatlichen Bauamtes durch
das Planungsbüro zu ergänzen.
Neuanbindung
Die
Anforderung an die Neuanbindung wird zur Kenntnis genommen. Die dem
Bebauungsplan zugrundeliegende Vorplanung für die Linksabbiegespur wurde
bereits mit dem Staatlichen Bauamt Freising abgestimmt, so dass die
planerischen Eckdaten und Anforderungen des Staatlichen Bauamtes bereits
berücksichtigt wurden.
Die
Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising enthält neben den
bautechnischen Anforderungen auch Angaben hinsichtlich der Kostenübernahme von
Mehrkosten, Straßenunterhalt und Erneuerung. Die erforderlichen
privatrechtlichen Regelungen betreffen nicht die Stadt Moosburg, sondern den
Verursacher der Straßenaufweitung. Die Stellungnahme ist dem Bauwerbern zur
Kenntnis zu geben und ist im Rahmen der weiteren Planung in enger Abstimmung
mit dem Staatlichen Bauamt Freising zu berücksichtigen.
Sichtflächen
Die erforderlichen Sichtflächen
sind entsprechend den Anforderungen des Staatlichen Bauamtes einschließlich der
textlichen Festsetzung bereits im Bebauungsplan enthalten. Eine Änderung des
Bebauungsplanes ist nicht veranlasst.
Sonstige
fachliche Informationen und Empfehlungen
Das
Staatliche Bauamt Freising weist auf die von der Straße ausgehenden Emissionen
hin. Eventuelle erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger
der Staatsstraße übernommen. Im Bebauungsplan ist ein diesbezüglicher Hinweis
entsprechend dem Vorschlag des Staatlichen Bauamtes durch das Planungsbüro zu
ergänzen.