Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

Der Bauausschuss verweigert zu dem beantragten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen, da sich das Baugrundstück im Außenbereich befindet und ein Privilegierungstatbestand für den Antragsteller derzeit nicht zu erkennen ist.

Das geplante Vorhaben beeinträchtigt öffentliche Belange (Verfestigung einer Splittersiedlung).