Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Vorbehaltlich eines nachgewiesenen Bedarfs erhält das Kammerorchester für ein Festkonzert 2017 zum Luther Jahr für Kosten, die nicht durch Einnahmen und Zuschüsse gedeckt sind, einmalig eine Förderung in Höhe von 2.000 €. Diese Mittel sind in den Haushalt einzustellen.