Beschluss:
Der Stadtrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss 2015 in der vorliegenden Form festzustellen.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 147.477,23 € wird mit dem Verlustvortrag verrechnet und in Höhe von 296.621,53 € auf neue Rechnung vorgetragen.