Beschluss:
Der Stadtrat
nimmt den Entwurf der Teilfortfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms
Bayern (LEP) zur Kenntnis und verweist auf die Beschlussfassung vom 03.09.2012,
in welcher das Anbindegebot ausdrücklich begrüßt wird.
Der Stadtrat
stellt fest, dass mit dem erneuten Fortschreibungsentwurf teilweise Einverständnis besteht, lehnt aber
aus Gründen des Verlustes der Regelungswirkung des Anbindeziels die unter 3.3.
im Entwurf des Landesentwicklungsprogramm Bayern aufgeführte Erweiterung des Ausnahmekatalogs
des Anbindegebots ab.